BERLIN (dpa-AFX) - Für die Clubs der Fußball-Bundesliga geht es um Millionen Euro: Bis zum 4. Dezember versteigert die Deutsche Fußball Liga 15 TV-Pakete an die meistbietenden Sender und Medien-Unternehmen. Es ist der zweite Anlauf, nachdem im April der erste Versuch nach nur einem Tag abgebrochen werden musste. Das Ergebnis der Ausschreibung ist für die Vereine und Fans in den kommenden Jahren von enormer Bedeutung. Wo sind die Partien künftig zu sehen? Und wer zahlt wie viel?
Warum muss neu begonnen werden?
Nach dem heftigen Streit der DFL und des Internet-Senders DAZN um eine Bankbürgschaft bei der Vergabe des Rechtepaktes B mit 196 Live-Spielen entschied die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS): Die damals erfolgte Vergabe an den Pay-TV-Sender Sky, der zum US-amerikanischen Kabelanbieter Comcast
Was ist beim zweiten Versuch anders?
Das Meiste ist identisch. Die DFL beginnt an diesem Montag erneut mit dem Verkauf von Paket B, dem größten Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Anschließend folgen in der ersten Woche die anderen Pay-TV-Pakete. Neu ist, dass in der zweiten Woche die Free-TV-Pakete an drei statt fünf Tagen verkauft werden. Zudem wurden die Regeln der Auktion leicht angepasst, damit sich ein Streit wie im April nicht wiederholen kann.
Welches sind neben B die wichtigsten Pakete?
Besonders wertvoll sind auch die Pakete A, C und D. Sie enthalten wie B Pay-TV-Rechte für die Live-Übertragungen der 1. Liga in den Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29. Bisher stammen mehr als 80 Prozent der Einnahmen aus der audiovisuellen Vermarktung des Bezahl-Bereichs.
- A enthält die Konferenzen.
- C ist das Paket mit den Topspielen am Samstag um 18.30 Uhr und dem
Supercup. Es ist das Kleinste mit 34 Partien, dank der Top-Spiele aber sehr begehrt.
- D umfasst die Sonntagsspiele. Es enthält bei insgesamt 79
Live-Spielen die Möglichkeit, auch mehrmals Partien im Free-TV zu zeigen.
- Zudem gibt es das Paket F mit den Live-Spielen der 2. Liga, das
wegen der vielen bekannten Clubs attraktiv ist.
Was wird aus der "Sportschau"?
Das DFL-Angebot enthält ein paar komplizierte Details, die vor allem die ARD mit ihrer "Sportschau" unter Druck setzt. So gibt es das Paket I in zwei Varianten, die Kompakt und Klassik heißen. Bei Kompakt wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen am Samstag zwischen 19.15 und 20.15 Uhr zu sehen. Pay-Anbieter können sogar indirekt das Aus der "Sportschau" mitfinanzieren, indem sie eine Zusatzzahlung leisten. Das Modell Klassik erlaubt Zusammenfassungen ab 18.00 Uhr. Sie würden die "Sportschau" in der bisherigen Form erhalten. Eine Kurzversion ab 19.15 Uhr kommt für die ARD nicht infrage, heißt es aus Senderkreisen.
Was gibt es noch für Free-TV-Angebote?
Von den 617 Spielen pro Saison sind nur neun sicher live im frei zugänglichen TV zu sehen. Das Paket E enthält dafür drei Erstliga-Spiele, eine Zweitliga-Partie, die Relegation mit vier Begegnungen und den Supercup. Derzeit liegt dieses Paket bei ProSiebenSat.1.
Das Paket G mit 33 Partien am Samstagabend könnte - so wie derzeit bei Sky und Sport1 - auch zukünftig parallel im Free- und im Pay-TV übertragen werden. Außerdem verkauft die DFL sechs weitere Highlight-Rechtepakete für frei zugängliche Sender. Weitere Rechtepakte gibt es für Audio und digitale Außenwerbung.
Was bedeutet der Neustart für die Fans?
Durch die Verzögerung der Auktion wissen die Fans verspätet, welche Abonnements sie in der kommenden Spielzeit benötigen. Nach wie vor gilt: Theoretisch kann es sein, dass zukünftig nur noch ein Vertrag notwendig ist, wenn ein Unternehmen die vier verschiedenen Erstliga-Pakete für das Pay-TV kauft. Es könnte allerdings auch sein, dass die Fans ab 2025 viel mehr Abonnements als derzeit benötigen, um alle Live-Spiele im TV sehen zu können.
Wie läuft die Auktion?
Die DFL legt für jedes Paket eine Mindestsumme fest. Im einfachsten Fall läuft es dann so: Wer am meisten Geld bietet, erhält automatisch den Zuschlag und noch am gleichen Tag eine Nachricht. Ein besonderer und komplizierter Fall tritt nur dann ein, wenn das nächstbeste Gebot 20 Prozent oder weniger unter dem des Meistbietenden liegt. Dann gibt es eine zweite Runde und schließlich bei gleichbleibender Differenz eine Entscheidung durch die DFL./mrs/DP/zb
Quelle: dpa-AFX