AMSTERDAM (dpa-AFX) - Der Mobilitätsdienst Uber
Das Gericht sah deutliche Beweise für eine "moderne Arbeitgeber-Autorität". Die Fahrer seien abhängig von den Algorithmen der App, er dürfe auch nur wenige Fahrten ablehnen, und das Unternehmen entscheide über den Fahrpreis.
Der FNV hatte Uber verklagt und von einer Scheinselbstständigkeit gesprochen. Das Urteil ist nach Auffassung des FNV ein "wichtiges Signal gegen die Scheinselbstständigkeit". Das Unternehmen hatte aber erklärt, dass die Fahrer, die die App nutzen, selbstständige Unternehmer seien. Uber kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Zuvor hatte es ähnliche Urteile auch in anderen Ländern wie Großbritannien gegeben. In Deutschland funktioniert Uber nach rechtlichen Auseinandersetzungen um den Wettbewerb mit der Taxi-Branche ohnehin anders: Hierzulande fungiert Uber nur als Vermittlungsplattform. Die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind./ab/DP/jha
Quelle: dpa-AFX