+++ Auf diese Aktien setzt die Redaktion für 2025 +++

TV-Auktion: Wettbieten um die Rechte für die 'Sportschau'

TV-Auktion: Wettbieten um die Rechte für die 'Sportschau'
Comcast -%
02.12.2024 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - In der zweiten Woche der TV-Rechte-Auktion für die Fußball-Bundesliga geht es um die Zukunft der "Sportschau". Der Klassiker der ARD könnte entfallen, wenn ein anderer Free-TV-Sender mehr Geld bietet als der öffentlich-rechtliche Sender. Oder wenn ein Pay-TV-Sender eine besondere Klausel nutzt, welche die Deutsche Fußball Liga in die Ausschreibung für die vier Spielzeiten ab 2025/2026eingebaut hat.

Das Paket I mit den Zusammenfassungen der Erstliga-Spiele am Samstagnachmittag gibt es in zwei Varianten. Diese heißen Kompakt und Klassik. Bei Klassik wären Highlights im frei zu empfangenden Fernsehen ab 18.00 Uhr zu sehen - analog zur derzeitigen "Sportschau". Bei Kompakt wären die Höhepunkte erst von 19.15 Uhr an zu sehen. Das Kompakt-Modell mit der späteren Zusammenfassung im Free-TV käme den Interessen von Bezahlsendern entgegen.

Wird ein Finanztrick der "Sportschau" gefährlich?

Das entscheidende Detail der Ausschreibung beim Kompakt-Modell: Pay-Anbieter können indirekt das Aus der "Sportschau" subventionieren. Der Trick: Bezahlsender dürfen das Free-TV-Paket I mit der Zusammenfassung ab 19.15 Uhr zwar nicht für eine Pay-Ausstrahlung kaufen - aber sie können einen Zuschuss zahlen.

Theoretisches Beispiel: Ein Bezahlsender wie Sky oder DAZN schießt 40 Millionen zu, damit sich der reine Kaufpreis eines Free-TV-Anbieters von 30 Millionen für die DFL auf eine Gesamteinnahme von 70 Millionen addiert. Sehr wahrscheinlich erscheint das nicht. Möglich ist es aber.

DFL verweigert Bestandsgarantie

Die DFL will die ARD mit dem Kompakt-Modell unter Druck setzen. Geschäftsführer Steffen Merkel hatte zu den bei jeder Ausschreibung aufkommenden Diskussionen über den Sport-Klassiker der ARD gesagt, dass es "für keinen Partner und für kein Format eine Bestandsgarantie geben kann". Das liege am "Wesen der Ausschreibung".

Das Bundeskartellamt hat die Variante I Kompakt genehmigt. Sie ermögliche den Pay-Anbietern, "durch Aufschläge auf das eigene Angebot ihre wettbewerblichen Präferenzen hinsichtlich der Ausgestaltung der Highlight-Berichterstattung zum Ausdruck zu bringen". Anders formuliert: Durch die Zuzahlung lässt sich über einen Umweg die Exklusivität und der Wert der Pay-Rechte für den Samstag erhöhen.

Die ARD ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nur an der Variante interessiert, die I Klassik heißt. Diese würde die "Sportschau" in der bisherigen Form erhalten. Eine Kurzversion von 19.15 bis 20.15 Uhr kommt für das Erste nicht infrage, heißt es aus Senderkreisen./mrs/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern