ROM/SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Die Wohnungsplattform Airbnb
Vermieter müssen in Italien eine Steuer auf Einkünfte von Kurzzeitvermietungen in Höhe von 21 Prozent zahlen. 2017 wurde jene sogenannte Einheitssteuer auf Mieteinnahmen in Italien eingeführt. Airbnb klagte damals gegen die Einführung. Der Europäische Gerichtshof wies die Argumente des Unternehmens allerdings vor knapp einem Jahr zurück und bestätigte die Verpflichtung zur Einhebung und Abführung der Steuer. Die Mailänder Staatsanwaltschaft warf Airbnb vor diese Steuer bis 2021 nicht gezahlt zu haben.
Nach Angaben der Steuerbehörden hatte Airbnb in den fünf Jahren etwa 3,7 Milliarden Euro eingenommen und die von der Wohnungsplattform nicht gezahlten Steuern auf 779 Millionen Euro geschätzt. Eine Richterin ordnete Anfang November die Beschlagnahme dieser Summe an.
"Italien ist ein wichtiger Markt für Airbnb", hieß es in der Mitteilung. Das Unternehmen wolle daher sein "konstruktives Engagement mit den italienischen Behörden für die Jahre 2022 und 2023" fortsetzen. Von den italienischen Steuerbehörden gab es zur Einigung und dem Vorgang zunächst keine offiziellen Informationen./rme/DP/mis
Quelle: dpa-AFX