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ROUNDUP 2: IG Metall verlangt Ladesäulen-Pflicht für Einkaufszentren

ROUNDUP 2:  IG Metall verlangt Ladesäulen-Pflicht für Einkaufszentren
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25.01.2023 ‧ dpa-Afx

(neu: Verband Energie- und Wasserwirtschaft ergänzt)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Industriegewerkschaft Metall setzt sich für eine Pflicht von Einkaufszentren ein, Ladesäulen für Elektroautos aufzustellen. "Großparkplätze von Einkaufszentren und an Autobahnen sollten zwingend mit Ladesäulen ausgestattet werden müssen", sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dies solle über das Ordnungsrecht geschehen. Ob das Ziel von 15 Millionen Elektroautos in Deutschland bis zum Jahr 2030 erreicht werde, hänge von der Ladesäulen- und Netzinfrastruktur ab, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende.

Einzelhandel und Energiewirtschaft lehnten die Forderung ab. Der Ausbau des öffentlichen Ladeangebots komme bereits sehr gut voran, machte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deutlich. Dies geschehe vor allem in zahlreichen Kooperationen des Einzelhandels mit den Unternehmen der Energie- und Ladebranche, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae am Mittwoch. Der einfachste und schnellste Weg, den Ladesäulen-Ausbau weiter zu beschleunigen, sei der Zugang zu öffentlichen Flächen.

Für den Handelsverband Deutschland (HDE) nannte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth eine Verpflichtung zum Aufbau von Ladesäulen im Einzelhandel weder zielführend noch notwendig. Schon jetzt seien mindestens 15 Prozent aller öffentlichen Ladepunkte auf den Flächen des Einzelhandels installiert. Jeder dritte Schnellladepunkt stehe beim Einzelhandel. Die Handelsunternehmen brauchten aber die Freiheit, die Standorte selbst auswählen zu können. "Nicht jeder Standort ist für den Aufbau geeignet. Sinnvoll ist ein marktgetriebener Ausbau, um nicht mit der Gießkanne am Bedarf vorbeizubauen", argumentierte Genth.

Außerdem sei eine angepasste Förderung nötig, auch für die Ladesäulen im Handel. "Nach wie vor ist das alles zu bürokratisch, zu langwierig und kann vom Handel nicht in Anspruch genommen werden, da die Grundbedingung dafür eine Rund-um-die-Uhr-Öffnung der Parkflächen an sieben Tagen die Woche ist. Das jedoch geht bei rund 55 Prozent der Parkflächen nicht", sagte der Verbandsgeschäftsführer./brd/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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