Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates
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Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates
02.10.2023 / 07:00 CET/CEST
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Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates
Margarita Chavez, vormalig Managing Director von Abbvie Ventures, soll bei
der ordentlichen Generalversammlung 2024 zur Wahl in den Verwaltungsrat
vorgeschlagen werden
Mailand, Italien - 2. Oktober 2023 - Newron Pharmaceuticals S.p.A.
("Newron", SIX: NWRN, XETRA: NP5), ein biopharmazeutisches Unternehmen, das
sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten mit Erkrankungen
des zentralen und peripheren Nervensystems konzentriert, hat heute
bekanntgegeben, dass Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrats von
Newron ernannt wurde. Sie verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich der
pharmazeutischen Geschäftsentwicklung (Business Development, BD) sowie im
Dealmaking. Margarita Chavez soll bei der nächsten ordentlichen
Generalversammlung von Newron im Frühling 2024 zur Wahl in den
Verwaltungsrat vorgeschlagen werden.
Margarita Chavez unterstützt Newron mit ihrer mehr als 20-jährigen Erfahrung
im Bereich des Dealmakings und der Unternehmensführung. Zuletzt war sie
Managing Director von AbbVie Ventures und Verwaltungsrätin mehrerer
US-amerikanischer Biotech-Unternehmen. Als Director in Abbotts globaler
Abteilung für Pharmaceutical Licensing & Acquisitions war sie an der
erfolgreichen Einlizenzierung von Elagolix sowie der Akquisition von Solvay,
ImmuVen und des Lupron-Franchise beteiligt. Bevor sie zu Abbott kam, war
Margarita Chavez als Anwältin für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht im
Silicon Valley als Beraterin von Tech und Biotech-Unternehmen in
strategischen Transaktionen wie IPO und M&A tätig. Sie erlangte ihren
Bachelor-Abschluss an der Santa Clara University und promovierte an der
Santa Clara University School of Law (beide in Kalifornien).
Ulrich Köstlin, Präsident des Verwaltungsrats von Newron, kommentierte: "Wir
freuen uns, dass Margarita Chavez uns mit ihrer großen internationalen
Dealmaking-Expertise als Beraterin zur Verfügung steht und sind überzeugt,
dass sie unseren Verwaltungsrat nach der Generalversammlung 2024 als neues
Mitglied erheblich verstärken wird. Margarita ist eine erfahrene
Risikokapital-Investorin und Verwaltungsrätin sowie Managerin mit einer
beeindruckenden Erfolgsbilanz in unserer Branche. Ihre weitreichenden
Fähigkeiten und ihre Karriere in der pharmazeutischen Industrie,
insbesondere ihre Erfahrung mit ZNS-Deals, werden eine wertvolle Ergänzung
für Newron sein. Wir heißen Margarita Chavez in unserem Team herzlich
willkommen".
Über Newron Pharmaceuticals
Newron (SIX: NWRN, XETRA: NP5) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das
sich auf neuartige Therapien für Erkrankungen des zentralen und peripheren
Nervensystems konzentriert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im
italienischen Bresso in der Nähe von Mailand. Xadago® (Safinamide) ist in
der EU, der Schweiz, Großbritannien, den USA, Australien, Kanada,
Lateinamerika, Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan und
Südkorea für die Behandlung der Parkinson-Krankheit zugelassen und wird von
Newron's Partner Zambon vertrieben. Supernus Pharmaceuticals besitzt die
Vermarktungsrechte in den USA. Meiji Seika hält die Entwicklungs- und
Vermarktungsrechte in Japan und anderen Schlüsselregionen Asiens. Newron
entwickelt zudem Evenamide als mögliche erste Zusatztherapie zur Behandlung
von Patienten mit Symptomen der Schizophrenie. Weitere Informationen unter
www.newron.com
Für weitere Informationen:
Newron
Stefan Weber - CEO
+39 02 6103 46 26
pr@newron.com
Grossbritannien/Europa
Simon Conway / Ciara Martin / Natalie Garland-Collins, FTI Consulting
+44 20 3727 1000
SCnewron@fticonsulting.com
Schweiz
Valentin Handschin, IRF
+41 43 244 81 54
handschin@irf-reputation.ch
Deutschland/Europa
Anne Hennecke / Caroline Bergmann, MC Services
+49 211 52925220
newron@mc-services.eu
USA
Paul Sagan, LaVoieHealthScience
+1 617 374 8800, Ext. 112
psagan@lavoiehealthscience.com
Wichtige Hinweise
Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht
erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit von Newron,
ihre Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen, die Entwicklung
ihrer aktuellen Produktkandidaten erfolgreich abzuschliessen, laufende und
zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung ihrer
Produktkandidaten mit Erfolg zu führen und die Kosten (einschliesslich
Personalkosten) zu senken, (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von
Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die erwarteten zukünftigen
Erträge, Investitionen und finanziellen Ressourcen von Newron und (4) diesen
Aussagen zugrundeliegende Hypothesen. In manchen Fällen können diese
Aussagen und Hypothesen anhand von Begriffen wie "werden", "voraussehen",
"schätzen", "erwarten", "prognostizieren", "beabsichtigen", "planen",
"vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und Begriffen mit ähnlicher
Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument enthaltenen Aussagen
bezüglich der Strategie, den Zielen, den Plänen, der zukünftigen
finanziellen Position, den prognostizierten Erträgen und Kosten sowie den
Aussichten von Newron, mit Ausnahme historischer Fakten, sind
zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und
Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten
verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem
Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere
Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche
Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich
von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen
beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen.
Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1)
Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von
Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, negative Resultate von
klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen
gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der
Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der
Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt,
(4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen
entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit,
zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das
Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7)
Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen
Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10)
wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische
Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den
zukunftsbezogenen Aussagen geäusserten Pläne, Absichten oder Erwartungen
nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zu Grunde liegenden
Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes
Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen,
Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften
nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen
zukunftsbezogenen Aussagen oder den zu Grunde liegenden Hypothesen zum
Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich nicht verpflichtet,
zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es
sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange
verlangt, an der die Aktien von Newron notiert sind. Dieses Dokument ist
kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit, in der ein
solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Die hierin
erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne
Registrierung oder einer Befreiung von der Registrierung nach dem
US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung verkauft
werden. Newron beabsichtigt nicht, seine Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot seiner Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten durchzuführen. Dieses Dokument ist weder ein Angebot
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noch enthält sie ein derartiges Angebot oder eine derartige Einladung,
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Quelle: dpa-AFX