Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG
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Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur
Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real
Estate AG
06.05.2024 / 19:21 CET/CEST
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Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur
Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real
Estate AG
Berlin, 06.Mai 2024. Die BaFin hat am 29. April 2024 eine Bekanntmachung
über die Prüfung des verkürzten Abschlusses zum Stichtag 30. Juni 2023 und
des zugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG (die
"Gesellschaft"
- WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) veröffentlicht. Gegenstand der Prüfung
ist, ob eine zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund EUR 141,5 Mio. bewertete
Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet wurde.
Hintergrund der Prüfung ist, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit der
Neuordnung der laufenden Finanzierung für ihre Projektentwicklung in
Augsburg im vierten Quartal 2023 auf Wunsch des Finanzierungspartners ein
neues Wertgutachten in Auftrag gegeben hatte. Auf Basis eines neuen
Wertermittlungsverfahrens ergab sich ein um ca. EUR 42 Mio. bzw. 30 %
niedrigeren Wert gegenüber dem bislang nach IAS 40 bilanzierten Wertansatz
für diese Immobilie aus dem geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember
2022. Bezogen auf das gesamte Immobilienportfolio der Gesellschaft
entspricht dies einer Abwertung um 3,6 %.
Die Gesellschaft hat diese Abwertung unverzüglich mit Ad hoc-Meldung vom 23.
November 2023 bekannt gemacht und bereits in ihrer Zwischenmitteilung zum
30. September 2023 ausgewiesen.
Das Projektentwicklungsgrundstück in Augsburg wird aktuell in Teilen
gewerblich bzw. industriell genutzt und soll nach den Vorstellungen der
Gesellschaft einer überwiegend wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt
werden. Hieran arbeitet die Gesellschaft seit mehr als drei Jahren gemeinsam
mit der Stadt Augsburg. Mit Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes vom 18.
September 2023 und Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2023 wurde die
Umwidmung beschlossen und das Projektentwicklungsziel bestätigt. Aus
operativer Sicht sieht die Gesellschaft die Projektentwicklung in Augsburg
weiterhin auf einem positiven Weg.
Die BaFin prüft in dem nun eingeleiteten Verfahren ausschließlich, ob die
von der Gesellschaft bekannt gemachte und in ihrer Zwischenmitteilung für
das dritte Quartal 2023 vorgenommene Wertberichtigung bereits im
Halbjahresfinanzbericht 2023 des Konzerns hätte erfolgen müssen. Die
Gesellschaft ist davon überzeugt, dass sie den Halbjahresfinanzbericht
regelgerecht erstellt hat, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Veranlassung
zu einer Wertberichtigung gab. Die Gesellschaft kooperiert uneingeschränkt
mit der BaFin, um den Sachverhalt aufzuklären, und geht davon aus, dass die
Anlassprüfung in einem konstruktiven und professionellen Dialog zielführend
zu einem einvernehmlichen Abschluss gebracht werden kann.
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Sven Annutsch
Hardenbergstr. 28a
10623 Berlin
T +49 (0) 30 40 363 47 - 0
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Quelle: dpa-AFX