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16.09.2024 ‧ dpa-Afx

EQS-News: Eurobattery Minerals beschließt eine Bezugsrechtsemission von Anteilen in Höhe von ca. 35,5 Mio. SEK und verpflichtet sich zur Durchführung einer Wandelanleihe in Höhe von 4,0 Mio. SEK (deutsch)

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EUROBATTERY MINERALS AB NAMN-AKTIER O.N.

Eurobattery Minerals beschließt eine Bezugsrechtsemission von Anteilen in Höhe von ca. 35,5 Mio. SEK und verpflichtet sich zur Durchführung einer Wandelanleihe in Höhe von 4,0 Mio. SEK

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EQS-Media / 16.09.2024 / 07:35 CET/CEST

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, NEUSEELAND, HONGKONG,
JAPAN, SINGAPUR, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE
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GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN WÜRDE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER
ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Der Vorstand des Bergbauunternehmens Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth
Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: "Eurobattery" oder das
"Unternehmen") hat heute, vorbehaltlich der Zustimmung der außerordentlichen
Hauptversammlung am 16. Oktober 2024, beschlossen, eine Bezugsrechtsemission
von maximal 50.744.017 Anteilen (die "Bezugsrechtsemission") durchzuführen.
Eine (1) Anteil besteht aus sieben (7) Aktien und vier (4) Optionsscheine
der Serie TO6 (die "Optionsscheine"). Der Zeichnungspreis beträgt 0,70 SEK
pro Anteil, wodurch Eurobattery bei vollständiger Zeichnung im Rahmen der
Bezugsrechtsemission maximal ca. 35,5 Millionen SEK vor Emissionskosten
erhalten würde. Für jede (1) bestehende Aktie des Unternehmens wird ein (1)
Anteilsrecht erworben. Drei (3) Anteilsrechten berechtigt den Inhaber, einen
(1) Anteil zu zeichnen. Die Zeichnungsfrist beginnt am 30. Oktober und endet
am 13. November 2024. Der Vorstand hat außerdem beschlossen, der
außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, über eine
Mehrzuteilungsemission von Anteilen im Wert von höchstens ca. 10,0 Millionen
SEK (die "Mehrzuteilungsemission") zu denselben Bedingungen wie bei der
Bezugsrechtsemission zu entscheiden. In Verbindung mit der
Bezugsrechtsemission hat sich das Unternehmen verpflichtet, das ausstehende
Wandeldarlehen in Höhe von 5,0 Mio. SEK zurückzuzahlen und ein neues
Wandeldarlehen in Höhe von 4,0 Mio. SEK an die Fenja Capital II A/S
auszugeben (die "Wandelanleihe"). Darüber hinaus hat das Unternehmen eine
Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 5,0 MSEK gesichert, die vollständig
zurückgezahlt werden muss, sobald das Unternehmen den Erlös aus der
Bezugsrechtsemission erhält. Bei vollständiger Zeichnung der
Bezugsrechtsemission wird sich die Anzahl der Aktien des Unternehmens um
maximal 355.208.119 Aktien erhöhen, und bei vollständiger Ausschöpfung der
Mehrzuteilungsemission wird sich die Anzahl der Aktien um weitere 99.999.998
Aktien vor jeder Ausübung der zugehörigen Optionsscheine erhöhen. Darüber
hinaus kann sich die Anzahl der Aktien um maximal 260.118.924 Aktien
erhöhen, wenn die Optionsscheine vollständig ausgeübt werden und die
Bezugsrechtsemission und die Mehrzuteilungsemission vollständig gezeichnet
werden. Die Nettoerlöse aus der Bezugsrechtsemission, den Optionsscheinen
und der Wandelanleihe sollen für die Erstellung einer bankfähigen
Machbarkeitsstudie für das finnische Batteriemineralprojekt Hautalampi, für
die Rückzahlung verzinslicher Schulden, als Betriebskapital und für die
finanzielle Flexibilität verwendet werden. Die Bezugsrechtsemission ist
durch Zeichnungs- und Übernahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca.
21,3 Millionen SEK abgedeckt, was ca. 60,0 Prozent der Bezugsrechtsemission
entspricht.

Die Transaktion in Kürze

* Bei vollständiger Zeichnung der Bezugsrechtsemission wird Eurobattery
einen Bruttoerlös von ca. 35,5 Mio. SEK vor Emissionskosten erzielen und
bei vollständiger Ausschöpfung der Mehrzuteilungsemission weitere ca.
10,0 Mio. SEK. Im Falle einer vollständigen Ausnutzung der
Optionsscheine kann das Unternehmen zusätzlich maximal ca. 31,2 Mio. SEK
erzielen, vorausgesetzt es erfolgt eine vollständige Zeichnung bei der
Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission.

* Der Zeichnungspreis bei der Bezugsrechtsemission beträgt 0,70 SEK pro
Anteil, was 0,10 SEK pro Aktie entspricht (die Optionsscheine sind
kostenlos erhältlich).

* Für jede (1) bestehende Aktie, die am Stichtag gehalten wird, erhält man
bei der Bezugsrechtsemission ein (1) Anteilsrecht. Drei (3)
Anteilsrechten berechtigt den Inhaber, einen (1) Anteil zu zeichnen. Ein
(1) Anteil besteht aus sieben (7) Aktien und vier (4) Optionsscheine.

* Der Stichtag für das Recht auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission ist
der 28. Oktober 2024, was bedeutet, dass der letzte Handelstag der Aktie
des Unternehmens einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der
Bezugsrechtsemission der 24. Oktober 2024 und der erste Handelstag der
Aktie des Unternehmens ohne das Recht auf Teilnahme an der
Bezugsrechtsemission der 25. Oktober 2024 ist.

* Die Zeichnungsfrist für die Bezugsrechtsemission beginnt am 30. Oktober
und endet am 13. November 2024.

* Die Bezugsrechtsemission ist durch Zeichnungs- und
Übernahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca. 60,0 Prozent (ca.
21,3 Millionen SEK) abgedeckt, davon ca. 8,7 Prozent durch
Zeichnungsverpflichtungen (ca. 3,1 Millionen SEK) und ca. 51,3 Prozent
durch Übernahmeverpflichtungen (ca. 18,2 Millionen SEK).

* Jeder (1) Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug einer (1) neuen
Aktie während des Ausübungszeitraums, der am 12. Mai beginnt und am 23.
Mai 2025 endet, zu einem Preis, der 70 Prozent des volumengewichteten
Durchschnittskurses der Aktie des Unternehmens im Zeitraum vom 24. April
bis zum 8. Mai 2025 entspricht, jedoch nicht weniger als der Nennwert
der Aktie und nicht mehr als 0,12 SEK pro Aktie.

* Das Unternehmen hat sich verpflichtet, das gesamte ausstehende
Wandeldarlehen von 5,0 Mio. SEK an Fenja Capital II A/S zurückzuzahlen
und ein neues Wandeldarlehen mit einem Nennwert von 4,0 Mio. SEK an
Fenja Capital II A/S auszugeben.

* Der Nettoerlös aus der Bezugsrechtsemission, den Optionsscheinen und der
Wandelanleihe soll für die Vorbereitung einer bankfähigen
Machbarkeitsstudie für das Hautalampi-Projekt (5,7 Mio. SEK), die
Rückzahlung verzinslicher Schulden (11,1 Mio. SEK), als Betriebskapital
mindestens bis zum Ausübungszeitraum der Optionsscheine in Mai 2025 (3,4
Mio. SEK) sowie für finanzielle Flexibilität für weitere
Geschäftstätigkeiten sowie für mögliche künftige M&A-Transaktionen
verwendet werden.

Hintergrund und Beweggründe in Kürze

Eurobattery ist ein Bergbau- und Explorationsunternehmen, das gezielte
Mineralexploration in Europa betreibt, wobei der Schwerpunkt auf Rohstoffen
für die fortschreitende Elektrifizierung liegt. Das Unternehmen hat derzeit
zwei Vorzeigeprojekte mit Schwerpunkt auf Nickel, Kobalt und Kupfer im Osten
Finnlands und im Nordwesten Spaniens.

Im Juli 2024 führte Eurobattery den dritten und letzten Anteilserwerb von
FinnCobalt Oy durch und erlangte damit die vollständige Eigentümerschaft an
dem finnischen Batteriemineralprojekt Hautalampi, in dem das Unternehmen
seit 2020 erhebliche Arbeiten durchgeführt hat und im Jahr 2024 mehrere
wichtige Meilensteine erreicht wurden. Im Januar wurde mit der
Prozessplanung für die Konzentrationsanlage des Projekts begonnen und im
April wurde der Antrag auf Umweltgenehmigung bei der regionalen staatlichen
Verwaltungsbehörde in Finnland eingereicht. Im darauf folgenden Monat wurde
eine Absichtserklärung zur Entwicklung einer lokalen Photovoltaikproduktion
am Projektstandort unterzeichnet und kurz darauf der Erwerb des Projekts
abgeschlossen. Später, im August, beantragte das Unternehmen die Einstufung
des Hautalampi-Projekts als strategisches Projekt gemäß dem Critical Raw
Materials Act ("CRMA"), und im selben Monat wurde ein unverbindlicher
Abnahmevertrag mit Boliden AB über die gesamte Kupferkonzentratproduktion im
Hautalampi-Projekt unterzeichnet.

Das Unternehmen steht weiterhin in Kontakt mit potenziellen Abnehmern für
die Nickel-Kobalt-Konzentratproduktion mit dem Ziel, im Jahr 2024
zusätzliche Abnahmeverträge zu unterzeichnen. Gleichzeitig wartet das
Unternehmen auf die potenzielle Anerkennung von Hautalampi als strategisches
Projekt im Rahmen des CRMA, was voraussichtlich zu strafferen
Genehmigungsverfahren führen und den Zugang zu den
EU-Finanzierungsfazilitäten ermöglichen wird, voraussichtlich im Dezember
2024. Parallel dazu beabsichtigt das Unternehmen, seine Zusammenarbeit mit
den finnischen Behörden fortzusetzen, um bis Mai 2025 eine genehmigte
Umweltgenehmigung zu erhalten und im Jahr 2025 eine bankfähige
Machbarkeitsstudie für das Projekt Hautalampi fertigzustellen. Nach
Erreichen dieser Meilensteine wird Eurobattery voraussichtlich in der Lage
sein, die Bauphase des Hautalampi-Projekts einzuleiten und später mit der
kommerziellen Produktion von Nickel-Kobalt- und Kupferkonzentrat zu
beginnen.

Im Hinblick auf die Entwicklungspläne von Eurobattery, die oben dargestellt
wurden, wird festgestellt, dass das vorhandene Betriebskapital nicht
ausreicht, um den zukünftigen Betrieb zu finanzieren. Daher hat der Vorstand
beschlossen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die außerordentliche
Hauptversammlung am 16. Oktober 2024, eine Bezugsrechtsemission von Anteilen
in Höhe von ca. 35,5 Mio. SEK durchzuführen und hat sich verpflichtet, die
Wandelanleihe in Höhe von 4,0 Mio. SEK durchzuführen. Der Nettoerlös aus der
Bezugsrechtsemission und einer eventuellen Ausübung der damit verbundenen
Optionsscheine sowie der Wandelanleihe soll für die folgenden Zwecke
verwendet werden:

* Machbarkeitsstudie - 5,7 Mio. SEK zur Erstellung einer bankfähigen
Machbarkeitsstudie für das Hautalampi-Projekt im Jahr 2025.

* Schulden - 11,1 Mio. SEK für die Rückzahlung aller ausstehenden
verzinslichen Schulden.

* Betriebskapital - 3,4 Mio. SEK zur Sicherung des Betriebskapitals
mindestens bis zum Ausübungszeitraum der Optionsscheine im Mai 2025.

* Der zusätzliche Erlös soll dazu dienen, finanzielle Flexibilität für den
weiteren Betrieb und mögliche künftige M&A-Transaktionen zu schaffen.

Um eine potenzielle Überzeichnung bei der Bezugsrechtsemission abzudecken,
hat der Vorstand des Unternehmens beschlossen, der außerordentlichen
Hauptversammlung vorzuschlagen, über eine gerichtete Emission zu
beschließen, um im Wege der Mehrzuteilung zusätzliche Anteile im Wert von
maximal 10,0 Mio. SEK anbieten zu können. Der Nettoerlös aus der
Mehrzuteilungsemission und die Optionsscheine sollen zu einer erhöhten
finanziellen Flexibilität im Hinblick auf das oben Beschriebene beitragen.

Bedingungen der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission

Der Vorstand von Eurobattery hat heute, am 16. September 2024, vorbehaltlich
der Genehmigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Oktober
2024, beschlossen, eine Bezugsrechtsemission von maximal 50.744.017 Anteilen
mit Vorzugsrechten für bestehende Aktionäre durchzuführen. Der Vorstand hat
außerdem vorgeschlagen, dass die außerordentliche Hauptversammlung über eine
Mehrzuteilung von ca. 10,0 Mio. SEK (14.285.714 Anteilen) beschließt, um
eine potenzielle Überzeichnung bei der Bezugsrechtsemission abzudecken.

Die wichtigsten Bedingungen der Bezugsrechtsemission sind nachstehend
aufgeführt:

* Jeder, der am Stichtag, dem 28. Oktober 2024, als Aktionär der
Eurobatterie eingetragen ist, erhält ein (1) Anteilsrecht für jede (1)
bestehende Aktie. Drei (3) Anteilsrechten berechtigt den Inhaber, einen
(1) Anteil zu zeichnen. Ein (1) Anteil besteht aus sieben (7) Aktien und
vier (4) Optionsscheine.

* Der letzte Tag, an dem die Aktie des Unternehmens einschließlich des
Rechts auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission gehandelt wird, ist der
24. Oktober 2024, und der erste Tag, an dem die Aktie des Unternehmens
ausschließlich des Rechts auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission
gehandelt wird, ist der 25. Oktober 2024.

* Die Anteilsrechte werden voraussichtlich zwischen dem 30. Oktober und
dem 8. November 2024 an der NGM Nordic SME gehandelt.

* Der Zeichnungspreis beträgt 0,70 SEK pro Anteil, was 0,10 SEK pro Aktie
entspricht (die Optionsscheine sind kostenlos erhältlich).

* Die Zeichnungsfrist beginnt am 30. Oktober und endet am 13. November
2024.

* Die Bezugsrechtsemission umfasst die Ausgabe von maximal 355.208.119
Aktien und 202.976.068 Optionsscheinen, was bei vollständiger Zeichnung
vor Ausübung von Optionsscheinen einen Bruttoerlös von höchstens ca.
35,5 Mio. SEK bedeutet, und die Emissionskosten werden auf maximal ca.
5,3 Mio. SEK (einschließlich Zeichnungsgebühr) geschätzt. Bei
vollständiger Ausnutzung der Mehrzuteilungsemission können zusätzlich
maximal 99.999.998 Aktien und 57.142.856 Optionsscheine ausgegeben
werden, was zu einem zusätzlichen Bruttoerlös von ca. 10,0 Mio. SEK vor
Ausübung von Optionsscheinen und Emissionskosten führt, die sich auf
maximal ca. 0,5 Mio. SEK belaufen.

* Jeder (1) Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug einer (1) neuen
Aktie während des Ausübungszeitraums, der am 12. Mai beginnt und am 23.
Mai 2025 endet, zu einem Preis, der 70 Prozent des volumengewichteten
Durchschnittskurses der Aktie des Unternehmens im Zeitraum vom 24. April
bis zum 8. Mai 2025 entspricht, jedoch nicht weniger als der Nennwert
der Aktie und nicht mehr als 0,12 SEK pro Aktie.

* Bei vollständiger Zeichnung im Rahmen der Bezugsrechtsemission und der
Mehrzuteilungsemission wird die vollständige Ausnutzung der ausgegebenen
Optionsscheine zusätzliche Bruttoerlöse für das Unternehmen von bis zu
ca. 31,2 Mio. SEK generieren, vor Emissionskosten, die auf maximal ca.
1,1 Mio. SEK geschätzt werden.

* Für bestehende Aktionäre, die sich nicht an der Bezugsrechtsemission
beteiligen, beträgt die Verwässerung 70,0 Prozent im Falle der
vollständigen Zeichnung der Bezugsrechtsemission und weitere ca. 16,5
Prozent im Falle der vollständigen Ausnutzung der
Mehrzuteilungsemission. Unter der Voraussetzung der vollständigen
Zeichnung der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission sowie
der vollständigen Ausnutzung aller verbundener Optionsscheine, beträgt
die maximale Verwässerung rund 82,5 Prozent.

* Die neuen Aktien und Optionsscheine sollen zum Handel an der NGM Nordic
SME zugelassen werden.

Der Zeichnungspreis und die sonstigen Bedingungen der Mehrzuteilungsemission
sind die gleichen wie bei der Bezugsrechtsemission.

Bedingungen für die Wandelanleiheemission

Seit dem 1. Februar 2024 hat das Unternehmen ein ausstehendes Wandeldarlehen
mit einem Nennwert von 5,0 Mio. SEK an Fenja Capital II A/S, das den Inhaber
zum Umtausch von bis zu 10.416.666 neuen Aktien des Unternehmens zu einem
Wandlungspreis von 0,48 SEK pro Aktie berechtigt. In Verbindung mit der
Bezugsrechtsemission hat sich das Unternehmen verpflichtet, das gesamte
ausstehende Wandeldarlehen zurückzuzahlen, wovon 1,2 Mio. SEK in bar gezahlt
werden und der verbleibende Betrag mit neuen Wandelanleihen in der
Wandelanleihe verrechnet werden soll. Die Wandelanleihe soll mit
Unterstützung der Ermächtigung durch die außerordentliche Hauptversammlung
am 16. Oktober 2024 beschlossen werden. Die Bedingungen der Wandelanleihe,
einschließlich des Wandlungspreises, wurden in Verhandlungen mit Fenja
Capital II A/S zu marktüblichen Bedingungen festgelegt und werden vom
Verwaltungsrat als marktgerecht angesehen. Die wichtigsten Bedingungen für
die Ausgabe der Wandelanleihe sind nachstehend aufgeführt:

* Ein Wandeldarlehen mit einem Nennwert von 4,0 Mio. SEK, das das Recht
auf Umwandlung in 33.333.333 neue Aktien bis zum 20. Juni 2026 zu einem
Umwandlungspreis von 0,12 SEK beinhaltet.

* Mindestumwandlungsbetrag von SEK 1,0 Mio. pro Anlass.

* Soweit die Umwandlung nicht erfolgt ist, muss das Darlehen spätestens am
20. Juni 2026 vollständig zurückgezahlt werden.

* Das Wandeldarlehen wird mit einem Jahreszins von zwölf (12) Prozent plus
STIBOR 3M verzinst, jedoch nicht weniger als fünfzehn (15) Prozent, der
vierteljährlich und am letzten Fälligkeitstag zu zahlen ist.

* Bei vollständiger Umwandlung der Wandelanleihe wird sich die Anzahl der
Aktien um 33.333.333 Aktien erhöhen. Dies bedeutet eine maximale
Verwässerung von etwa 3,7 Prozent unter der Annahme einer vollständigen
Zeichnung der Bezugsrechtsemission, der Mehrzuteilungsemission und der
vollständigen Ausnutzung der dabei ausgegebenen Optionsscheine.

* Der gesamte Zeichnungspreis beläuft sich auf 95 % des Gesamtnennbetrags.
Die Zahlung erfolgt durch Verrechnung mit der Forderung der Fenja
Capital II A/S aus der ausstehenden Wandelanleihe.

* Falls das Unternehmen eine gezielte Emission von Aktien durchführt, hat
der Inhaber des Wandeldarlehens das Recht, während eines Zeitraums von
10 Tagen das gesamte Wandeldarlehen zu einem Wandlungspreis umzuwandeln,
der dem Emissionspreis bei der gezielten Emission entspricht.

Bedingungen für die Zwischenfinanzierung

Das Unternehmen hat sich von Parteien, die Zeichnungsverpflichtungen für die
Bezugsrechtsemission eingegangen sind, einen Überbrückungskredit in Höhe von
5,0 Mio. SEK gesichert. Dieser ist vollständig zurückzuzahlen, sobald das
Unternehmen den Erlös aus der Bezugsrechtsemission erhält. Die Bedingungen
für das Überbrückungsdarlehen werden vom Verwaltungsrat als marktüblich
angesehen. Die wichtigsten Bedingungen für die Zwischenfinanzierung sind
nachstehend aufgeführt:

* Nominalwert von 5,0 Mio. SEK.

* Das Überbrückungsdarlehen wird mit einem festen Zinssatz von zehn (10)
Prozent des nominalen Darlehensbetrags für den Zeitraum zwischen dem
Auszahlungsdatum und dem Rückzahlungsdatum verzinst.

* Das Überbrückungsdarlehen, einschließlich Darlehensbetrag und Zinsen,
soll im Zusammenhang mit dem Erhalt des Erlöses aus der
Bezugsrechtsemission durch das Unternehmen vollständig zurückgezahlt
werden, entweder in bar oder durch Aufrechnung mit Aktien aus der
Bezugsrechtsemission.

Zeichnungs- und Übernahmeverpflichtungen

Vor der Veröffentlichung der Bezugsrechtsemission sind der
Vorstandsvorsitzende Jan Olof Arnbom, das Vorstandsmitglied Eckhard Cordes
und das Vorstandsmitglied und CEO Roberto García Martínez (über eine
Gesellschaft) und der CFO Mattias Modén (über eine Gesellschaft)
Zeichnungsverpflichtungen eingegangen, die mindestens ihren jeweiligen
Anteilen an der Bezugsrechtsemission in Höhe von insgesamt ca. 2,9 Mio. SEK
bzw. ca. 8,3 Prozent entsprechen. Das Unternehmen hat außerdem vom
ehemaligen Vorstandsmitglied Henrik Johannesson eine Zeichnungszusage in
Höhe von ca. 0,2 Mio. SEK bzw. ca. 0,5 Prozent der Bezugsrechtsemission
erhalten. Dies bedeutet, dass die Bezugsrechtsemission durch
Zeichnungszusagen in Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio. SEK bzw. ca. 8,7
Prozent gedeckt ist, von denen ca. 3,1 Mio. SEK durch Aufrechnung gezahlt
werden. Darüber hinaus sind Fenja Capital II A/S und ein Konsortium um
Buntel AB Zeichnungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca. 18,2 Mio. SEK
bzw. 51,3 Prozent der Bezugsrechtsemission eingegangen.

Die Zeichnungsverpflichtungen berechtigen nicht zu einer Vergütung. Die
Zeichnungsverpflichtungen berechtigen nicht zu einer Entschädigung. Die
Zeichnungsverpflichtungen berechtigen zu einer Zeichnungsvergütung in Höhe
von fünfzehn (15) Prozent in bar, was für das Unternehmen maximale Barkosten
von ca. 2,7 Mio. SEK bedeutet, oder alternativ zu zwanzig (20) Prozent in
Form von Anteilen. Der Zeichnungspreis für die in der
Zeichnungsentschädigung genannten Anteile ist derselbe wie der
Zeichnungspreis bei der Bezugsrechtsemission.

Insgesamt ist die Bezugsrechtsemission durch Zeichnungs- und
Übernahmeverpflichtungen in Höhe von ca. 21,3 Mio. SEK gesichert, was ca.
60,0 Prozent der Bezugsrechtsemission entspricht. Weder die
Zeichnungsverpflichtungen noch die Übernahmeverpflichtungen sind durch
Bankgarantien, Treuhandfonds, Pfandrechte oder ähnliche Vereinbarungen
gesichert.

Vorläufiger Zeitplan für die Bezugsrechtsemission

16. Oktober 2024 Außerordentliche Hauptversammlung
24. Oktober 2024 Letzter Handelstag einschließlich
Anteilsrechte
25. Oktober 2024 Erster Handelstag ohne Anteilsrechte
28. Oktober 2024 Stichtag für die
Bezugsrechtsemission
28. Oktober 2024 Voraussichtliches Datum für die
Veröffentlichung des Prospekts
30. Oktober 2024 - 8. November Handel mit Anteilsrechten bei NGM
2024 Nordic SME
30. Oktober 2024 - 13. November Zeitraum der Zeichnung
2024
30. Oktober 2024 - Eintragung Handel in vorläufigen Anteilen (BTU)
beim schwedischen
Unternehmensregisteramt
15. November 2024 Voraussichtliches Datum für die
Bekanntgabe des Ergebnisses der
Bezugsrechtsemission

Außerordentliche Hauptversammlung

Der Beschluss des Vorstandes über die Bezugsrechtsemission steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 16.
Oktober 2024. Der außerordentlichen Hauptversammlung wird zudem
vorgeschlagen, über die Mehrzuteilungsemission zu entscheiden und den
Vorstand zur Ausgabe von Wandelanleihen zu ermächtigen. Die Vollmacht soll
dazu verwendet werden, über die Emission der Wandelanleihen zu entscheiden.
Der Beschluss über die Bezugsrechtsemission setzt auch voraus und steht
unter dem Vorbehalt, dass gemäß dem Vorschlag des Vorstandes für die
außerordentliche Hauptversammlung die Beschränkungen des Aktienkapitals und
die Anzahl der Aktien in der Satzung des Unternehmens geändert, sowie das
Grundkapital des Unternehmens herabgesetzt wird. Die Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung wird in einer separaten Pressemitteilung
veröffentlicht.

Prospekt

Die vollständigen Bedingungen der Bezugsrechtsemission und der
Mehrzuteilungsemission werden im EU-Wachstumsprospekt des Unternehmens
enthalten sein, der voraussichtlich am 28. Oktober 2024 veröffentlicht wird.
Der Prospekt und das Zeichnungsformular werden auf der Website des
Unternehmens verfügbar sein: https://investors.eurobatteryminerals.com/.

Optionsscheine der Serie TO5

Das Unternehmen verfügt über 33.268.890 ausstehende Optionsscheine der Serie
TO5, die während der Zeichnungsfrist vom 7. Oktober bis zum 18. Oktober 2024
zum Bezug von ebenso vielen Aktien berechtigen. Der Preis entspricht 70
Prozent des volumengewichteten Durchschnittspreises der Aktie des
Unternehmens während der zehn Handelstage zwischen dem 20. September und dem
3. Oktober 2024; jedoch nicht weniger als 0,40 SEK pro Aktie und nicht mehr
als 0,52 SEK pro Aktie.

Angesichts des aktuellen Aktienkurses im Verhältnis zum Bezugspreisintervall
der Optionsscheine der Serie TO5 geht das Unternehmen davon aus, dass mit
einer Ausübung der Optionsscheine der Serie TO5 nicht zu rechnen ist. Im
Falle die Optionsscheine der Serie TO5 ausgeübt werden, können durch die
Bezugsrechtsemission zusätzlich maximal 11.089.630 Einheiten ausgegeben
werden, wodurch das Unternehmen bei vollständiger Ausnutzung der
Optionsscheine der Serie TO5 sowie vollständiger Zeichnung im Rahmen der
Bezugsrechtsemission einen zusätzlichen Erlös von höchstens ca. 7,8 Mio. SEK
vor Emissionskosten erzielen würde.

Ratgeber

Augment Partners AB fungiert als Finanzberater und Advokatfirman Schjødt als
Rechtsberater des Unternehmens im Zusammenhang mit der Transaktion.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Roberto García Martínez - CEO

E-mail: info@eurobatteryminerals.com

Über Eurobattery Minerals

Eurobattery Minerals AB ist ein schwedisches Bergbauunternehmen, das am
schwedischen Nordic Growth Market (BAT) sowie der deutschen Börse Stuttgart
(EBM) notiert ist. Mit der Vision, Europa zu einem Selbstversorger mit
verantwortungsvoll abgebauten Batteriemineralen zu machen, konzentriert sich
das Unternehmen auf die Realisierung zahlreicher
Nickel-Kobalt-Kupfer-Projekte in Europa, um essenzielle Rohstoffe zu liefern
und somit eine sauberere Welt zu ermöglichen.

Bitte besuchen Sie www.eurobatteryminerals.com für weitere Informationen.
Folgen Sie uns gerne auch auf LinkedIn und X.

Kontakte

Roberto García Martínez - CEO
E-mail: info@eurobatteryminerals.com

Ansprechpartner Investor Relations

E-mail: ir@eurobatteryminerals.com

Mentor

Augment Partners AB ist der Mentor von Eurobattery Minerals AB
Tel.: +46 (0)8 604 22 55
E-mail: info@augment.se

Bei diesen Informationen handelt es sich um Informationen, die Eurobattery
Minerals gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung zu veröffentlichen hat. Die
Informationen wurden durch die oben genannten Kontaktpersonen am 16.
September 2024 07:30 MESZ. zur Veröffentlichung eingereicht.

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Ende der Pressemitteilung

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Emittent/Herausgeber: Eurobattery Minerals AB
Schlagwort(e): Energie

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1988253 16.09.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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