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EQS-Adhoc: STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (deutsch)

EQS-Adhoc: STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (deutsch)
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06.11.2024 ‧ dpa-Afx

STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

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EQS-Ad-hoc: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Delisting
STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und
Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag

06.11.2024 / 09:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Puchheim, 6. November 2024

STEMMER IMAGING: Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem
Delisting-Erwerbsangebot abgeschlossen und Erhalt einer Mitteilung über die
Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zwischen STEMMER IMAGING AG und Ventrifossa BidCo AG

Puchheim, 6. November 2024 - Nach erfolgreichem Vollzug des
Übernahmeangebots plant die Ventrifossa BidCo AG ein Delisting der Aktien
der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) mittels eines
Delisting-Erwerbsangebots.

Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Ventrifossa BidCo AG heute
eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft
("Delisting-Vereinbarung") abgeschlossen. Im Rahmen der
Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Ventrifossa
BidCo AG den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer STEMMER IMAGING-Aktien gegen eine
Barzahlung in Höhe von 48,00 Euro je Aktie anbietet. Vorbehaltlich u. a. der
Prüfung der von Ventrifossa BidCo AG noch zu veröffentlichenden
Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der
Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen und im
Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot den Widerruf der Zulassung der
STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse zu beantragen. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der
Börsenzulassung werden die STEMMER IMAGING-Aktien nicht mehr an einem
inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland
zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Darüber hinaus hat die STEMMER IMAGING AG heute ein Schreiben von der
Ventrifossa BidCo AG erhalten, in dem diese der STEMMER IMAGING AG ihre
Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der STEMMER
IMAGING AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der
Ventrifossa BidCo AG als herrschender und gewinnabführungsberechtigter
Gesellschaft abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der STEMMER IMAGING AG zeitnah in
Verhandlungen mit der Ventrifossa BidCo AG über den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten.

Kontakt:
STEMMER IMAGING AG
Michael Bülter
CFO
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
Telefon +49 89 80902-196
ir@stemmer-imaging.com
www.stemmer-imaging.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
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Quelle: dpa-AFX

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