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EQS-Adhoc: SARTORIUS AG: Sartorius beschließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im Volumen von bis zu 200 Millionen Euro im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (deutsch)

EQS-Adhoc: SARTORIUS AG: Sartorius beschließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im Volumen von bis zu 200 Millionen Euro im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (deutsch)
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06.02.2024 ‧ dpa-Afx

SARTORIUS AG: Sartorius beschließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im Volumen von bis zu 200 Millionen Euro im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

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EQS-Ad-hoc: SARTORIUS AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
SARTORIUS AG: Sartorius beschließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im
Volumen von bis zu 200 Millionen Euro im Wege eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens

06.02.2024 / 18:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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(EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Übermittlung in Südafrika,
Kanada, Australien oder Japan oder in sonstigen Jurisdiktionen, in welchen
dies unzulässig wäre. Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen
Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung. Diese
Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.

Göttingen, 6. Februar 2024

Sartorius beschließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im Volumen von
bis zu 200 Millionen Euro im Wege eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens

Platzierung eigener Aktien

Heute hat der Vorstand der Sartorius Aktiengesellschaft ("Sartorius" oder
die "Emittentin") mit Zustimmung des Sartorius Aufsichtsrats die Platzierung
von derzeit durch die Gesellschaft selbst gehaltenen Vorzugsaktien
("Platzierungs-Vorzugsaktien") im Volumen von bis zu 200 Millionen Euro
unter Ausschluss der Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre entsprechend der
Ermächtigung durch die Hauptversammlung von Sartorius vom 9. April 2015
unter Tagesordnungspunkt 6 und den gesetzlichen Vorgaben des § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG (die "Platzierung eigener Aktien") beschlossen. Die
Platzierungs-Vorzugsaktien sind ab dem 1. Januar 2023 voll
dividendenberechtigt.

Die Platzierungs-Vorzugsaktien werden ausschließlich institutionellen
Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten, das unmittelbar nach
Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnen wird. Die endgültige Anzahl der
zu verkaufenden Vorzugsaktien, der Platzierungspreis und der endgültige
Bruttoerlös werden nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
voraussichtlich spätestens mit der Aufnahme des Handels an der Frankfurter
Wertpapierbörse am oder um den 7. Februar 2024 festgelegt und bekannt
gegeben.

Nach Vollzug der Platzierung eigener Aktien wird Sartorius einem Lock-up
unterliegen, d.h. für einen Zeitraum von 90 Tagen verpflichtet sein, unter
anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente zu
verkaufen und keine Kapitalerhöhung durchzuführen, vorbehaltlich
marktüblicher Ausnahmen.

Die Lieferung der Platzierungs-Vorzugsaktien wird am oder um den 9. Februar
2024 erwartet.

Verwendung der Erlöse

Der Nettoerlös aus der Platzierung eigener Aktien soll die Entschuldung des
Sartorius Konzerns über einen starken operativen Cashflow hinaus
beschleunigen sowie die strategische Flexibilität des Unternehmens insgesamt
stärken.

SSB-Kapitalerhöhung

Davon unabhängig hat Sartorius' französischer börsennotierter Teilkonzern
Sartorius Stedim Biotech S.A. ("SSB") Sartorius über seine Absicht
informiert, eine Kapitalerhöhung durchzuführen, bei der im Rahmen eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens neue SSB-Aktien im Volumen von ca.
1,2 Milliarden Euro angeboten werden sollen (die "SSB-Kapitalerhöhung").

Absicht, in die SSB-Kapitalerhöhung zu investieren

Sartorius beabsichtigt, sich an der SSB-Kapitalerhöhung zu beteiligen, indem
sie einen Kaufauftrag in bar über einen Betrag von einem Drittel des
Volumens der SSB-Kapitalerhöhung, entsprechend ca. 400 Millionen Euro auf
Basis einer SSB-Kapitalerhöhung im Volumen von 1,2 Milliarden Euro, zum
Platzierungspreis der SSB-Kapitalerhöhung erteilt, ohne die Preisfestsetzung
zu beeinflussen. Die endgültige Anzahl der von Sartorius erworbenen neuen
Aktien hängt von der endgültigen Zuteilung ab, die sich aus dem
Bookbuilding-Verfahren ergibt, das nach den für diese Art von Transaktion
üblichen Grundsätzen festgelegt wird.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf weder in Südafrika, Australien, Kanada oder Japan
publiziert, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die Publikation,
Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Mitteilung kann in bestimmten
Jurisdiktionen durch Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt sein. Daher
müssen sich Personen in solchen Jurisdiktionen, in denen diese Mitteilung
publiziert, verbreitet oder veröffentlicht wird, selbst über diese Gesetze
oder Verordnungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung
dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der
jeweiligen Jurisdiktion darstellen.

In Jurisdiktionen, in denen hierfür eine Registrierung oder Genehmigung
erforderlich ist, dürfen keine Mitteilungen und Informationen im
Zusammenhang mit der Platzierung Eigener Aktien öffentlich verbreitet
werden. Es wurden und werden keine Schritte in einer Jurisdiktion
unternommen, in der solche Schritte erforderlich wären. Die Platzierung
durch die Emittentin oder der Kauf der Platzierungs-Vorzugsaktien kann in
bestimmten Jurisdiktionen rechtlichen und regulatorischen Beschränkungen
unterliegen. Die Emittentin und ihre Berater übernehmen keine Verantwortung
für Verletzungen jeglicher solcher Beschränkungen durch irgendeine Person.

Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen Prospekt im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung (die "Prospektverordnung") und
der Verordnung (EU) 2017/1129, wie sie aufgrund des European Union
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") auch Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist (die "UK-Prospektverordnung").

Diese Mitteilung ist weder ein öffentliches Angebot an andere als
qualifizierte Anleger, noch ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur
Interessenbekundung im Hinblick auf ein öffentliches Angebot an andere als
qualifizierte Anleger in jeglicher Jurisdiktion.

Europäischer Wirtschaftsraum

In Bezug auf die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (jeweils
ein "Mitgliedstaat"), wurden und werden keine Maßnahmen für ein öffentliches
Angebot der Wertpapiere ergriffen, welches die Veröffentlichung eines
Prospekts in einem relevanten Mitgliedstaat, einschließlich Frankreich und
Deutschland, erfordert. Infolgedessen dürfen die Wertpapiere in den
betreffenden Mitgliedstaaten nur (i) qualifizierten Anlegern im Sinne der
Prospektverordnung oder (ii) unter anderen Umständen angeboten werden, unter
denen die Emittentin keinen Prospekt gemäß Artikel 3 Abs. 2 der
Prospektverordnung veröffentlichen muss. Diese Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf die Mitgliedstaaten gelten zusätzlich zu allen anderen
Verkaufsbeschränkungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten gelten können.

Vereinigtes Königreich

In Bezug auf das Vereinigte Königreich wurden und werden keine Maßnahmen für
ein öffentliches Angebot der hierin genannten Wertpapiere ergriffen, welches
die Veröffentlichung eines Prospekts erfordert. Folglich dürfen und werden
die Wertpapiere nur (i) qualifizierten Anlegern im Sinne der UK
Prospektverordnung, (ii) weniger als 150 natürlichen oder juristischen
Personen (anderen als qualifizierten Anlegern im Sinne der UK
Prospektverordnung) oder (iii) im Einklang mit den in Artikel 1 Abs. 4 der
UK Prospektverordnung genannten Ausnahmen oder anderen Umständen, die nicht
die Veröffentlichung eines Prospekts durch die Emittentin gemäß Artikel 3
der UK Prospektverordnung erfordern, angeboten.

Die Verbreitung dieser Mitteilung wurde nicht durch eine "autorisierte
Person" im Sinne von Artikel 21 Abs. 1 des Financial Services and Markets
Act 2000 vorgenommen oder genehmigt. Folglich wird diese Mitteilung nur an
solche Personen im Vereinigten Königreich verbreitet und richtet sich nur an
solche, die (i) "Investment Professionals" im Sinne von Artikel 19 Abs. 5
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(in seiner jeweils geltenden Fassung, die "Order") sind, (ii) Personen im
Sinne von Artikel 49 Abs. 2 lit. a bis d ("high net worth companies,
unincorporated associations etc.") der Order sind, oder (iii) Personen sind,
gegenüber denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung einer
Anlagetätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets
Act 2000) in Verbindung mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren
auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder veranlasst werden darf (alle
diese Personen zusammen bezeichnet als "Relevante Personen"). Jede
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument
bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit
Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person
ist, sollte sich nicht auf den Inhalt dieses Dokuments verlassen oder auf
Grundlage dessen Handeln.

Vereinigte Staaten von Amerika

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch Teil eines Angebots zum
Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren oder eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar.

Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht
gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft, verpfändet oder anderweitig
übertragen werden, mangels Registrierung gemäß dem Securities Act oder einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen, oder einer Transaktion, die
nicht den Registrierungserfordernissen unterliegt. Die Emittentin
beabsichtigt nicht, alle oder einen Teil der Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten gemäß dem Securities Act zu registrieren oder ein öffentliches
Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

Südafrika, Australien, Kanada und Japan

Diese Mitteilung darf weder in Südafrika, Australien, Kanada oder Japan
veröffentlicht, weitergeleitet oder verbreitet werden.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern einen Verstoß
gegen geltendes Recht darstellen.

Kontakt

Petra Kirchhoff

Head of Corporate Communications and Investor Relations

+49 (0)551.308.1686

petra.kirchhoff@sartorius.com

sartorius.com

Ende der Insiderinformation

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SARTORIUS AG
Otto-Brenner-Straße 20
37079 Göttingen
Deutschland
Telefon: +49.(0)551-308.0
Fax: +49.(0)551-308.3289
E-Mail: info@sartorius.com
Internet: www.sartorius.com
ISIN: DE0007165607, DE0007165631
WKN: 716560 , 716563
Indizes: DAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1831721

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1831721 06.02.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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