Meyer Burger veröffentlicht Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Meyer Burger veröffentlicht Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
31.05.2024 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Thun, 31. Mai 2024
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INTO THE UNITED STATES OF AMERICA OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH THE
DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL.
Meyer Burger veröffentlicht Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
Meyer Burger Technology AG hat heute die Traktandenliste für die ordentliche
Generalversammlung (GV) veröffentlicht, die am Dienstag, 25. Juni 2024 um
14:00 Uhr MESZ im Kultur- und Kongresszentrum Thun, Seestrasse 68, 3604
Thun, Schweiz, stattfinden wird.
Die Einladung zur Generalversammlung mit den Traktanden und Erläuterungen
kann auf der Website von Meyer Burger unter
https://www.meyerburger.com/de/investor-relations/generalversammlung
eingesehen werden.
Ausgewählte Traktanden
Wahlen
Der Verwaltungsrat (VR) beantragt die Wiederwahl von Dr. Franz Richter,
Andreas R. Herzog und Mark Kerekes als Mitglieder des VR für eine Amtsdauer
bis zum Abschluss der GV 2025. Zudem wird Dr. Franz Richter zur Wiederwahl
als Präsident des VR vorgeschlagen.
Aktienzusammenlegung
Der Verwaltungsrat beantragt eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 750:1
als technische Anpassung des Aktienkapitals. Vorgeschlagen wird eine
Reduzierung der Anzahl Aktien um den Faktor 750, zusammen mit einer
entsprechenden Erhöhung des Nennwerts pro Aktie um den Faktor 750 von
derzeit CHF 0.01 auf CHF 7.50.
Die beantragte Aktienzusammenlegung soll die Aktie von Meyer Burger für
einen breiteren Anlegerkreis attraktiver machen. Die Aktienzusammenlegung,
sofern umgesetzt, hat keinen Einfluss auf die Marktkapitalisierung von Meyer
Burger und die prozentuale Beteiligung des Aktionärs am Eigenkapital des
Unternehmens bleibt im Wesentlichen unverändert (mit Ausnahme der
Barabgeltung von Aktienbruchteilen, d.h. derjenigen Teile des bestehenden
Aktienbesitzes, die nicht durch 750 teilbar sind).
Details zur Aktienzusammenlegung und Erklärungen zur Umsetzung sind in der
GV-Einladung und den Fragen und Antworten (Q&A) auf der Website von Meyer
Burger unter
https://www.meyerburger.com/de/investor-relations/generalversammlung
verfügbar.
Kapitalband und Statutenänderungen
Zur Umsetzung der Aktienzusammenlegung ist voraussichtlich eine
Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 749 Aktien mit einem Nennwert von
gesamthaft bis zu CHF 7.49 notwendig, damit im Zeitpunkt der
Aktienzusammenlegung die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft
durch 750 teilbar ist und das Aktienkapital ein ganzes Vielfaches von CHF
7.50 beträgt, was dem Nennwert pro Aktie nach der Aktienzusammenlegung
entspricht. Aufgrund dieser Kapitalerhöhung würde das bestehende Kapitalband
(Art. 3d der Statuten) der Gesellschaft automatisch Kraft entsprechender
gesetzlicher Vorschrift dahinfallen. Der Antrag des VR betreffend
Kapitalband bezweckt, das derzeit bestehende Kapitalband beizubehalten und
die aufgrund der Aktienzusammenlegung notwendigen Anpassungen, sollte diese
durchgeführt werden, in Art. 3d der Statuten vorzunehmen.
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anne.schneider@meyerburger.com
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alexandre.mueller@meyerburger.com
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diese Publikation oder Teile davon nach dem Datum dieser Publikation zu
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denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Meyer Burger Technology AG
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Schweiz
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E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com
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Quelle: dpa-AFX