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EQS-Adhoc: MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest (deutsch)

EQS-Adhoc: MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest (deutsch)
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12.09.2024 ‧ dpa-Afx

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

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EQS-Ad-hoc: MEDION AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen
und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

12.09.2024 / 19:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen
und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine
indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr
förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die
Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem
Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende
Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des
Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany
Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je
Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die
Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt
von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG
ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der
für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst
werden.

Essen, 12. September 2024

MEDION AG

Der Vorstand

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MEDION AG
Am Zehnthof 77
45307 Essen
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Fax: +49 (0)201 8383-6510
E-Mail: Investor-Relations@medion.com
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ISIN: DE0006605009
WKN: 660500
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
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Quelle: dpa-AFX

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