InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
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EQS-Ad-hoc: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting
InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung
07.12.2023 / 11:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung
Düsseldorf, 7. Dezember 2023. Die InVision Aktiengesellschaft (ISIN:
DE0005859698) ("InVision" oder "Gesellschaft") hat heute eine
Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH abgeschlossen,
die ca. 57,72 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Auf Grundlage dieser
Vereinbarung soll von der Gesellschaft nach Veröffentlichung eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH ein Antrag auf
Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum regulierten Markt gestellt
werden (sog. Delisting).
In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Acme 42 GmbH verpflichtet, den
Aktionären der InVision ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form
eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision, die nicht
bereits direkt von Acme 42 GmbH gehalten werden, gegen Zahlung einer
Gegenleistung in bar zu unterbreiten. Acme 42 GmbH wird eine
Angebotsunterlage erstellen und vor Veröffentlichung innerhalb der
gesetzlichen Frist von 4 Wochen nach Angebotsmitteilung bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Prüfung und
Gestattung einreichen. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den
Inhabern von InVision-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene
Gegenleistung je InVision-Aktie dem gesetzlichen Mindestpreis gemäß § 39
Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz ("BörsG") i.V.m. § 31 Abs. 1 und 7
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") i.V.m. § 5 Abs. 3
WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen wird, wie er von der BaFin mitgeteilt
wurde, vorbehaltlich etwaiger Erhöhungen nach den Vorschriften des WpÜG
(einschließlich etwaiger Erhöhungen gemäß § 31 Abs. 2 bis 6 WpÜG).
Vorstand und Aufsichtsrat sind bei Abwägung der Gesamtumstände der
Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting
im Interesse der Gesellschaft liegt und haben der Delisting-Vereinbarung
zugestimmt. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung von
Vorstand und Aufsichtsrat der Zugang der Gesellschaft zum öffentlichen
Kapitalmarkt nicht mehr benötigt wird und das Delisting daher aus
strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet -
vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der
gesetzlichen Pflichten - das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42
GmbH eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Nach
Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der
InVision nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem
vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt
werden.
Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5
40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66
E-Mail: ir@invision.de
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: InVision AG
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Telefon: +49 (0)211 / 781-781-66
Fax: +49 (0)211 / 781-781-99
E-Mail: info@invision.de
Internet: www.ivx.com
ISIN: DE0005859698
WKN: 585969
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Quelle: dpa-AFX