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EQS-Adhoc: Infineon Technologies AG: Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor (deutsch)

EQS-Adhoc: Infineon Technologies AG: Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor (deutsch)
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08.01.2024 ‧ dpa-Afx

Infineon Technologies AG: Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor

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EQS-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Infineon Technologies AG: Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt
Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor

08.01.2024 / 20:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Neubiberg, 8. Januar 2024 - Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt
Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor

In dem seit Ende 2010 am Landgericht München I anhängigen Rechtsstreit
zwischen dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG und der Infineon Technologies
AG hat der gerichtlich bestellte Sachverständige nunmehr sein Gutachten
vorgelegt.

2006 hatte Infineon das Speichergeschäft ausgegliedert und im Wege zweier
Sacheinlagen in Qimonda eingebracht. Anfang 2009 stellte Qimonda beim
Amtsgericht München Insolvenzantrag.

Der Insolvenzverwalter behauptet u.a., dass das von Infineon ausgegliederte
Speichergeschäft nicht werthaltig gewesen sei, und klagt auf Erstattung der
Differenz zu den Ausgabebeträgen der an Infineon im Zuge der Ausgliederung
von Qimonda ausgegebenen Aktien.

Für den Geschäftsbereich Inland ermittelt der Sachverständige einen
negativen Wert von -72,3 Millionen Euro und für den Geschäftsbereich Ausland
einen negativen Wert von -1.045,4 Millionen Euro. Damit liegt der vom
Sachverständigen ermittelte Wert des von Infineon in Qimonda eingebrachten
Speichergeschäfts um einen Betrag von 1.717,7 Millionen Euro unter den für
die Sacheinlagen maßgeblichen Werten von insgesamt 600 Millionen Euro.

Die Vorlage des Gutachtens stellt einen Zwischenschritt im anhängigen
Rechtsstreit dar.

Die Höhe einer möglichen Haftung von Infineon ist von weiteren Aspekten
abhängig. Insbesondere kann der Wert eingebrachter haftungsbeschränkter
Geschäftsanteile grundsätzlich nicht negativ sein, wie auch im Gutachten
ausgeführt wird. Dies würde die Differenzhaftung für den Geschäftsbereich
Ausland erheblich, nämlich um
1.045,4 Millionen Euro, reduzieren.

Nicht Gegenstand dieses Gutachtens war zudem die Ermittlung der
Liquidationswerte, die nach Auffassung von Infineon mindestens die für die
Sacheinlagen erforderlichen Werte erreichen und damit die vom
Insolvenzverwalter behauptete Differenzhaftung ausschließen.

Infineon wird das nun vorgelegte Gutachten im Einzelnen prüfen.

Zum 30. September 2023 wurden im Zusammenhang mit Qimonda Rückstellungen von
insgesamt 212 Millionen Euro bilanziert.

Derzeit ist nicht absehbar, wann es zu einer erstinstanzlichen gerichtlichen
Entscheidung kommen wird.

Kontakt:
Alexander Foltin, Investor Relations, Tel.: +49 89 234-23766, Fax: +49 89
234-9559847

Ende der Insiderinformation

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Quelle: dpa-AFX

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