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EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig (deutsch)

EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig (deutsch)
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11.11.2024 ‧ dpa-Afx

bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig

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EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache
bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur
Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig

11.11.2024 / 15:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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AD-HOC INFORMATION

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG
(EU) NR. 596/2014

Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten
ist rechtskräftig

Düsseldorf, 11. November 2024.

Die bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") hatte am 11.07.2024
bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden
hat, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz durch die
Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd.,
Malta, der Umsatzsteuer unterliegt. Die Gesellschaft hat heute Kenntnis
davon erlangt, dass diese Entscheidung, die sich auf die Jahre 2014 bis 2017
bezieht, letztinstanzlich bestätigt wurde.

Die Gesellschaft hatte in diesem Zusammenhang bereits eine Rückstellung in
Höhe von 4,8 Mio. EUR zum 30.09.2024 gebildet (siehe u.a.
Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2024) und seitdem angepasst, so dass
nach Auffassung der Gesellschaft die zu erwartenden Steuernachzahlungen
(inkl. Zinsen) von der Rückstellung abgedeckt sind. Der Stand der
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente innerhalb des Konzerns der
Gesellschaft belief sich zum 30.09.2024 auf insgesamt 34,165 Mio. EUR und
hat sich seitdem leicht erhöht.

Eine Anpassung der am 05.11.2024 veröffentlichten Prognose für das
Geschäftsjahr 2024 ist nicht veranlasst. Zudem werden durch die Entscheidung
keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die geschäftlichen
Aktivitäten in der Schweiz erwartet.

Kontakt

Investor Relations

ir@bet-at-home.com

+49 211 545 598 77

www.bet-at-home.ag

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG
Tersteegenstrasse 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
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Fax: +49 211 545 598 78
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Quelle: dpa-AFX

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