+++ Auf diese Aktien setzt die Redaktion für 2025 +++

EANS Adhoc: ams Offer GmbH (deutsch)

EANS Adhoc: ams Offer GmbH (deutsch)
AMS -%
03.05.2021 ‧ dpa-Afx

EANS-Adhoc: ams Offer GmbH / Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Fusion/Übernahme/Beteiligung
03.05.2021

München -
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-
Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ams Offer GmbH
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 252979

Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199675
ISIN: DE000LED4000

ams Offer GmbH (die "Bieterin"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG,
Premstätten, Österreich, hat heute entschieden, den Aktionären der OSRAM Licht
AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-
Angebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der
OSRAM Licht AG (DE000LED4000; die "OSRAM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin
beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 52,30 je OSRAM-Aktie
anzubieten.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.
Die Bieterin wird den Vorstand der OSRAM Licht AG unter dem bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 des Aktiengesetzes
anweisen, den Widerruf der Börsenzulassung aller OSRAM-Aktien zum Handel am
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und am reguliertem Markt der
Münchener Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG nach vorheriger
Abstimmung mit der Bieterin vor Ende der in der Angebotsunterlage für das
Delisting-Angebot zu bestimmenden Annahmefrist zu beantragen sowie nach
vorheriger Abstimmung mit der Bieterin, soweit möglich, alle angemessenen
Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der OSRAM-Aktien in alle
organisierten Handelsplattformen, insbesondere den Freiverkehr, zum
frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung)
mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Delisting-
Angebot erfolgt im Internet unter

www.offer-ams-osram.de.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OSRAM-Aktien. Die Bedingungen und weitere
das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre der OSRAM Licht AG
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach
Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird.
Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu
lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige
Beratung zu suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz
gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich
über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen
und/oder für sie tätige Broker in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht
außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein
Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.

München, 3. Mai 2021

ams Offer GmbH
Die Geschäftsführer

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: ams Offer GmbH
Marcel-Breuer-Str. 6
D-80807 München
Telefon: +43 3136 500 32605
FAX:
Email: investor@ams.com
WWW: https://offer-ams-osram.com/
ISIN: AT0000A18XM4, DE000LED4000
Indizes:
Börsen: Frankfurt, Frankfurt, Xetra, München, Xetra, SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern