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27.04.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: SYNLAB legt endgültigen Angebotspreis für den Börsengang auf 18,00 EUR pro Aktie fest (deutsch)

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Synlab

SYNLAB legt endgültigen Angebotspreis für den Börsengang auf 18,00 EUR pro Aktie fest

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DGAP-News: Synlab AG / Schlagwort(e): Börsengang
SYNLAB legt endgültigen Angebotspreis für den Börsengang auf 18,00 EUR pro
Aktie fest

27.04.2021 / 22:50
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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* Das Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf 772 Millionen EUR, unter
der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option

* Angebotspreis impliziert eine Gesamt-Marktkapitalisierung von insgesamt
4 Milliarden EUR bei einem Gesamt-Unternehmenswert von 5,9 Milliarden
EUR

* Erwarteter Streubesitz von voraussichtlich 19% des ausstehenden
Aktienkapitals; vollständige Ausübung der Greenshoe-Option vorausgesetzt

* Erster Handelstag im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse unter dem Handelssymbol SYAB ist für Freitag, den 30.
April 2021, geplant

SYNLAB (die "Gesellschaft"), der größte europäische Anbieter von klinischen
Labor- und medizinischen Diagnostikdienstleistungen, hat den endgültigen
Angebotspreis für ihren Börsengang (das "Angebot") auf 18,00 EUR pro Aktie
festgelegt. Unter der Annahme der vollständigen Ausübung der
Greenshoe-Option und basierend auf dem endgültigen Angebotspreis beläuft
sich das Gesamtvolumen des Angebots auf 772 Millionen EUR. Das Gesamtvolumen
umfasst einen Bruttoerlös von 400 Millionen EUR aus der Primärkomponente
sowie einen Bruttoerlös von rund 372 Millionen EUR aus der
Sekundärkomponente des Angebots, darin enthalten sind 101 Millionen EUR im
Zusammenhang mit der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Diese
Bewertung impliziert eine Gesamt-Marktkapitalisierung von SYNLAB zum
Zeitpunkt der Börsennotierung von insgesamt 4 Milliarden EUR bei einem
Gesamt-Unternehmenswert von 5,9 Milliarden EUR. Nach Vollzug des Angebots
und unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option
beträgt der erwartete Streubesitz 19%. Die verbleibenden Aktien werden von
den bestehenden Aktionären gehalten. Dazu gehören von Cinven beratene Fonds
sowie Novo Holdings, der Ontario Teachers' Pension Plan Board, der
SYNLAB-Gründer Dr. Bartl Wimmer sowie weitere Minderheitsaktionäre (die
"bestehenden Aktionäre").

Mathieu Floreani, CEO von SYNLAB, sagte: "Der Börsengang ist ein wichtiger
Schritt für SYNLAB, mit dem wir unsere führende Position im wachsenden
Diagnostikmarkt weiter stärken. Wir freuen uns darauf, auch künftig einen
klaren Mehrwert für unsere Kunden, Aktionäre und die Gesellschaft als Ganzes
zu schaffen."

Sami Badarani, CFO von SYNLAB, ergänzte: "Wir sind sehr zuversichtlich, dass
wir unsere finanziellen Ziele erreichen. Für 2021 haben wir in Bezug auf
unser organisches Wachstum bereits einen äußerst guten Start verzeichnet und
seit Januar insgesamt neun Akquisitionen abgeschlossen. Wir freuen uns
darauf, am 12. Mai 2021 unsere Ergebnisse für das erste Quartal 2021 zu
veröffentlichen und weitere Details unserer starken Performance bekannt zu
geben."

Das Angebot umfasst 22,2 Millionen neue Inhaberaktien aus einer
Kapitalerhöhung. Darüber hinaus wurden 20,7 Millionen Inhaberaktien aus dem
Bestand der institutionellen Aktionäre zugeteilt, bestehend aus 15,1
Millionen Aktien aus der Sekundärkomponente des Angebots und 5,6 Millionen
Mehrzuteilungsaktien im Zusammenhang mit der Greenshoe-Option.

Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 30. April
2021 unter dem Handelssymbol SYAB, der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN)
A2TSL7 und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A2TSL71
beginnen. Die Abwicklung und der Vollzug des Angebots sind für den 4. Mai
2021 geplant.

Goldman Sachs und J.P. Morgan begleiten den geplanten Börsengang als Joint
Global Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Securities, Deutsche Bank,
Barclays, BNP PARIBAS, HSBC, Jefferies und UniCredit Bank AG wurden als
Joint Bookrunners mandatiert. Crédit Agricole CIB und Natixis handeln als
Co-Lead Managers. Lilja & Co. ist der unabhängige Berater der Gesellschafter
und von SYNLAB.

Über die SYNLAB-Gruppe

* Die SYNLAB-Gruppe ist der größte europäische Anbieter von klinischen
Labor- und medizinischen Diagnostikdienstleistungen nach Umsatz und
durchgeführten Tests. SYNLAB bietet die gesamte Bandbreite innovativer
und zuverlässiger medizinischer Diagnostik für Patienten,
niedergelassene Ärzte, Kliniken und die pharmazeutische Industrie an.

* Aufgrund branchenweit höchster Servicestandards ist SYNLAB der
bevorzugte Partner für die Diagnostik in der Human- und
Veterinärmedizin. Durch kontinuierliche Innovationen medizinischer
Diagnostikdienstleistungen trägt die Gruppe zum Wohl von Patienten und
Kunden bei.

* SYNLAB ist in 36 Ländern auf vier Kontinenten tätig und nimmt in den
meisten Märkten eine führende Position ein. Mehr als 20.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ), darunter über 1.200 Mediziner
sowie eine Vielzahl weiterer Spezialisten wie Biologen, Chemiker und
Labortechniker, tragen jeden Tag zum weltweiten Erfolg der Gruppe bei.
SYNLAB führt pro Jahr ca. 500 Millionen Labortests durch und erzielte im
Jahr 2020 einen Umsatz von 2,6 Mrd. EUR.

* Weitere Informationen finden Sie unter www.synlab.com

Weitere Informationen:

Medienkontakt: +49 (0) 175 299 3048
Carolin Amann, FTI [1]Carolin.Amann@fticonsulting.com +49 (0) 160
Consulting Florian 9192 5265 [2]Florian.Brueckner@fticonsulting.com
Brückner, FTI 1. mailto:Carolin.Amann@fticonsulting.com 2.
Consulting mailto:Florian.Brueckner@fticonsulting.com
Kontakt für +49 (0) 170 118 3753 [1]Mark.Reinhard@synlab.com
Investoren: Mark 1. mailto:Mark.Reinhard@synlab.com
Reinhard, SYNLAB
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Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in
bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und
Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia),
Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder
ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots
oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach
dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch
nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund
einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien
der SYNLAB AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten findet nicht
statt.

Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils
geltenden Fassung (die "Prospektverordnung") und stellt als solche kein
Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf
Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines
Wertpapierprospekts getroffen werden. Anleger können ein Exemplar dieses
Prospekts kostenlos auf der IPO-Website der SYNLAB AG
(https://ag.synlab.com) erhalten.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedssaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung
(EU) 2017/1129.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund
des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und
die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in
der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften,
Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese
Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die
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nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder
Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu
investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug
auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der
Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Goldman
Sachs Bank Europe SE für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird (voraussichtlich dem 30. April 2021), und endet spätestens
30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem
liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch
nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse
Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse
Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX
Exchange durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO angebotenen
neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die
"Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für
Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen eine Anzahl von 9.322.916 Aktien der Gesellschaft zu erwerben,
die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option").
Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt
wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung
der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch
wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den
Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen
von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes
Refreshing the Shoe).

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und
Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und
Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und
Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die
tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse
wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind;
weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie
auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser
Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur
zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die
Gesellschaft noch Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan AG, BofA
Securities Europe SA, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Barclays Bank
Ireland PLC, BNP PARIBAS, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Jefferies, UniCredit
Bank AG, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und Natixis
(zusammen, die "Konsortialbanken"), noch deren jeweilige verbundenen
Unternehmen wie in Rule 501(b) Regulation D des Securities Act definiert
("verbundene Unternehmen"), irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern
nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu
aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder
Entwicklungen anzupassen.

Sowohl die Gesellschaft als auch die Konsortialbanken und ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder
Verantwortung ab, irgendeine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen
oder aus anderen Gründen.

Einige Quellen der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Marktdaten wurden
vor dem erneuten Ausbruch der COVID-19-Pandemie erstellt und sind für die
möglichen Auswirkungen der nachfolgenden Entwicklungen nicht aktualisiert
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festzustellen, ob die Dritten, die solche Quellen vorbereitet haben, ihre
Schätzungen und Prognosen aufgrund der möglichen weiteren Auswirkungen von
COVID-19 auf künftige Marktentwicklungen aktualisieren werden.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und für
niemanden sonst im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der
Gesellschaft (das "Angebot"). Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die
Konsortialbanken niemanden sonst als ihren Klienten betrachten und sind
abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den
Schutz zu bieten, den sie ihren Klienten bieten, oder Beratung im
Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder
anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen
oder anderen Themen zu gewähren.

Im Zusammenhang mit dem Angebot könnten die Konsortialbanken sowie ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien sowie
andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehende
Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf
anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im International Offering
Memorandum, sobald dieses veröffentlicht ist, auf die Aktien der
Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise
gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben,
Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die
Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser
Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus könnten die Konsortialbanken sowie ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich von Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren
abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken sowie seine
verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben,
halten oder veräußern könnten. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den
Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und
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27.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Quelle: dpa-AFX

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