Rocket Internet SE: BaFin teilt maßgeblichen Sechs-Monats-Durchschnittskurs für das Delisting-Rückerwerbsangebot mit
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Rocket Internet SE: BaFin teilt maßgeblichen Sechs-Monats-Durchschnittskurs
für das Delisting-Rückerwerbsangebot mit
09.09.2020 / 13:01
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RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE
BaFin teilt maßgeblichen Sechs-Monats-Durchschnittskurs für das
Delisting-Rückerwerbsangebot mit
Berlin, 9. September 2020 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat der Rocket Internet SE (die
"Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) heute in Bezug auf das von
der Gesellschaft am 1. September 2020 angekündigte
Delisting-Rückerwerbsangebot (das "Angebot") mitgeteilt, dass der für die
Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises relevante volumengewichtete
durchschnittliche inländische Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während
der letzten sechs Monate vor der Ankündigung des Angebots EUR 18,56 je Aktie
beträgt. Dieser Durchschnittskurs führt nicht zu einer Anpassung der
Gegenleistung unter dem Angebot, die unverändert EUR 18,57 je Aktie betragen
wird.
--- ENDE ---
Kontakt
T: +49 30 300 13 18 68
E: media@rocket-internet.com
Über Rocket Internet
Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internets Unternehmen sind in einer
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Rocket Internet ist an der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISINDE000A12UKK6, RKET) und Teil des
MDAX Index. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com.
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weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden in der
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dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und des Börsengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende
Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben,
anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von
Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.
Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der Rocket Internet können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar
noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Rocket Internet oder für sie tätige
Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
des Angebots unmittelbar oder mittelbar Rocket Internet-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Rocket Internet-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in
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gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Rocket Internet nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Rocket Internet liegen. Diese Erwartungen und in die
Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Rocket Internet übernimmt keine Pflicht, die in die
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Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu
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Quelle: dpa-AFX