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DGAP-News: Aves One AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des Übernahmeangebots im Rahmen des bevorstehenden Delistings (deutsch)

DGAP-News: Aves One AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des Übernahmeangebots im Rahmen des bevorstehenden Delistings (deutsch)
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26.01.2022 ‧ dpa-Afx

Aves One AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des Übernahmeangebots im Rahmen des bevorstehenden Delistings

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DGAP-News: Aves One AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Delisting
Aves One AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des
Übernahmeangebots im Rahmen des bevorstehenden Delistings

26.01.2022 / 17:26
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Corporate News

Aves One AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des
Übernahmeangebots im Rahmen des bevorstehenden Delistings

* Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen begründete Stellungnahme zum
Delisting-Erwerbsangebot von Swiss Life Asset Managers und Vauban
Infrastructure Partners

* Angebotpreis in Höhe von EUR 12,80 je Aktie unverändert angemessen

* Angebotsfrist läuft bis zum 16. Februar 2022

* Delisting der Aves One-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist

Hamburg, 26. Januar 2022 - Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG haben
nach eingehender Prüfung ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot einer von Swiss Life Asset Managers
und Vauban Infrastructure Partners kontrollierten Gesellschaft (die
"Bieterin") veröffentlicht. Darin empfehlen beide Gremien allen Aves
One-Aktionären das Angebot anzunehmen und ihre Aves One-Aktien einzureichen.
Die Annahmefrist läuft bis zum 16. Februar 2022 (24:00 Uhr MEZ).

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das geplante Delisting der Aves One.
Beide Gremien gehen davon aus, dass ein Delisting für Aves One vorteilhafter
ist als die Fortführung der Börsennotierung. Das Delisting wird Aves One
insbesondere in die Lage versetzen, Entscheidungen mit einer langfristigeren
Perspektive zu treffen, unabhängig von den Erwartungen der Investoren und
den besonderen Vorschriften, denen börsennotierte Unternehmen unterliegen.
Außerdem führt das Delisting zu einer Reduzierung von
Transparenzanforderungen und zur Verringerung der Verwaltungskosten.

Tobias Aulich, Vorstand der Aves One AG, sagte: "Wir unterstützen das
Delisting-Erwerbsangebot, da es aus unserer Sicht im besten Interesse
unseres Unternehmens und seiner Stakeholder ist. Bislang haben rund 88
Prozent unserer Aktionäre ihre Aktien an die Bieterin übertragen. Diese hohe
Zustimmung bestätigt die Attraktivität des Angebotspreises. Mit dem
geplanten Delisting wird die Handelbarkeit der Aves One-Aktien deutlich
eingeschränkt. Bis zum 16. Februar 2022 erhalten unsere verbleibenden
Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien bei der Bieterin anzudienen."

Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der
jeweiligen Depotbank erforderlich. Mit Wirksamwerden des Delistings werden
die Aves One-Aktionäre keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt für
Aves One-Aktien erhalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die
Delisting-Anträge oder das Delisting in Zukunft nachteilig auf den
Börsenkurs oder die Handelbarkeit der Aves One-Aktien auswirken werden und
zu Kursverlusten führen können.

Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Aves One AG
zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) steht auf der
Unternehmensseite unter https://www.avesone.com/de/delisting.php zum
Download zur Verfügung.

Uber die Aves One AG
Die Aves One AG ist Bestandshalterin langlebiger Rail-Assets mit einem
modernen und ertragsstarken Güterwagenportfolio. Aves One ist ein
etablierter Teilnehmer im europäischen Schienengüterverkehrsmarkt. Die
Strategie ist auf eine stetige Optimierung und den weiteren Ausbau des
Rail-Portfolios ausgerichtet. Die Aves One AG mit Sitz in Hamburg ist im
Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet
(ISIN: DE000A168114; WKN: A16811).

Weitere Informationen
www.avesone.com

Kontakt
Aves One AG
Tobias Aulich, Vorstand
T +49 (40) 238 304 600
E ir@avesone.com

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
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Quelle: dpa-AFX

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