artec technologies AG: Emission der Krypto-Unternehmenswandelanleihe hat begonnen
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Anleiheemission/Kapitalmaßnahme
artec technologies AG: Emission der Krypto-Unternehmenswandelanleihe hat
begonnen
23.02.2022 / 09:30
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW.
INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND
SÜDAFRIKA.
artec technologies AG: Emission der Krypto-Unternehmenswandelanleihe hat
begonnen
WERBUNG
- Bezugsfrist für bestehende Aktionäre bis zum 8. März 2022
- Anschließend kann das elektronische Wertpapier auf der
Krypto-Handelsplattform tradias.de erworben werden
- Emissionsbegleitung durch das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG
- Cloudbasierte Software und Systemlösung zur Kriminalitätsbekämpfung und
Terrorabwehr von artec mit erheblichen Wachstumschancen
Diepholz/Bremen, 23. Februar 2022: Die Emission der
Krypto-Unternehmenswandelanleihe der artec technologies AG (ISIN
DE0005209589) mit einem Volumen von 1.999.984,00 Euro hat begonnen. Zunächst
haben die bestehenden Aktionäre des Spezialisten für hochmoderne Software-
und Systemlösungen für die Bereiche behördliche & industrielle
Videosicherheit und Media & Broadcast vom 23. Februar 2022 bis zum 8. März
2022 die Möglichkeit, das elektronische Wertpapier mittels Bezugsrecht zu
erwerben. Das entsprechende Bezugsangebot wurde im Bundesanzeiger sowie auf
der Homepage der Gesellschaft ( artec.de) veröffentlicht. Als
Emissionsbegleiter wurde das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, einer
der führenden Spezialisten an der Frankfurter Wertpapierbörse, mandatiert.
Registerführer im Sinne des eWpG ist die Cashlink Technologies GmbH
Frankfurt.
artec-Vorstand Thomas Hoffmann: "Unsere cloudbasierte Software und
Systemlösung zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr hat sich bei
Sicherheitsbehörden (BOS) in der Praxis bewährt. In den kommenden Jahren
sehen wir in diesem Bereich erhebliche Wachstumschancen in Deutschland und
dem europäischen Ausland. Die dafür notwendige Finanzierung wollen wir mit
dem Krypto-Wertpapier weiter diversifizieren. Die Emission passt auch zur
technologischen Weiterentwicklung von artec, da die Verschlüsselung von
Videoaufnahmen in der Blockchain Teil unserer Forschungs- und
Entwicklung-Arbeit ist. Beispielsweise sollen im Rahmen der Überwachung und
Observierung aufgenommene Videoclips und Snapshots fälschungssicher
gespeichert
werden."
Öffentliche Platzierung von Krypto-Unternehmenswandelanleihe ab dem 11. März
Institutionelle und private Anleger erhalten ab dem 11.03.2022 die
Möglichkeit, nicht im Rahmen des Bezugsangebotes bezogene
Schuldverschreibungen der Krypto-Unternehmenswandelanleihe der artec
technologies AG zu erwerben. Weitere Informationen dazu sowie ein direkter
Link zum Bezug werden auf der Webseite der artec unter https://ewp.artec.de
veröffentlicht.
Krypto-Unternehmenswandelanleihe im Detail
Die Krypto-Pflichtwandelanleihe wird von artec als elektronisches Wertpapier
nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische
Wertpapiere (eWpG) begeben. Die Emission erfolgt prospektfrei mit einem
Basisinformationsblatt gemäß §§ 3 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 4 WpPG ("BIB"). Das
BIB steht auf www.artec.de zum Download zur Verfügung. Die Laufzeit des
Wertpapiers beträgt 3 Jahre. Der Zinssatz beträgt 3 % p.a. Der Nennbetrag je
Schuldverschreibung beträgt 28 Euro. Anleihegläubiger haben während des in
den Anleihebedingungen genannten Ausübungszeitraums ein Wandlungsrecht in
Aktien der Gesellschaft. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung
der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Krypto-Unternehmenswandelanleihen
in Aktien der Gesellschaft. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt 2,80 Euro -
vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen. Im Rahmen des
Bezugsangebotes nicht bezogene Krypto-Unternehmenswandelanleihen sollen
Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls prospektfrei auf Basis
des BIB sowie im Wege einer Privatplatzierung in der Europäischen Union
angeboten werden. Ein Angebot erfolgt insbesondere in keinerlei Weise in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder sonstigen Ländern, in
denen ein solches Angebot unzulässig wäre.
Rechtlich begleitet wird die Emission von Rechtsanwalt Christopher Görtz aus
dem Kölner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.
Über die artec technologies AG
Die börsennotierte artec technologies AG (WKN 520958) aus Diepholz
(Deutschland) entwickelt und produziert innovative Software- und
Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-,
Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. artec bietet seinen Kunden
einen Komplettservice (Projektierung, Inbetriebnahme, Service & Support)
sowohl für die Standardprodukte als auch die Sonderentwicklungen und
Cloud-Dienste an. Kunden sind nationale und internationale
Broadcastunternehmen, Medienhäuser, Sicherheitsbehörden und
Industrieunternehmen.
>> www.artec.de
>> www.xentaurix.com
Kontakt Presse und Investor Relations:
artec technologies AG
Fabian Lorenz
E-Mail: investor.relations@artec.de
Tel.: +49 5441 599516
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Unternehmen: artec technologies AG
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Quelle: dpa-AFX