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DGAP-Adhoc: TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delis (deutsch)

DGAP-Adhoc: TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delis (deutsch)
TLG Immobilien -%
20.10.2021 ‧ dpa-Afx

TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delis

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DGAP-Ad-hoc: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Öffentliche
Ausschreibung/Delisting
TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt,
Unterstützung des öffentlichen Delis

20.10.2021 / 19:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)

TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt,
Unterstützung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch TLG

Berlin, Deutschland, 20. Oktober 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG
(die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12B8Z4 / WKN A12B8Z) hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, in Abstimmung mit der Aroundtown
SA ("Aroundtown"), die ca. 79,89 % der Aktien der Gesellschaft ("TLG-Aktien")
hält, ein Delisting der TLG-Aktien durchzuführen und hierzu zu gegebener
Zeit nach Veröffentlichung eines Delisting-Erwerbsangebots durch Aroundtown
einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Zu
diesem Zweck hat die TLG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit
Aroundtown eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der
Delisting-Vereinbarung hat sich Aroundtown verpflichtet, den Aktionären der
TLG anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 31,67 je
TLG-Aktie zu erwerben.

Vorstand und Aufsichtsrat sind bei einer Abwägung der Gesamtumstände der
Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des
Unternehmens liegt. Dies beruht darauf, dass seit dem Vollzug des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Aroundtown am 19. Februar
2020 der öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption für die TLG weniger
sinnvoll ist. Der Streubesitz hat sich auf ca. 4 % reduziert und das
durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der Aktie hat im Vergleich zu den
letzten sechs Monaten vor Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots
erheblich abgenommen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft
verpflichtet - vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und
im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - das Delisting-Erwerbsangebot zu
unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot
der Aroundtown eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des
Widerrufs werden die TLG-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten
Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein
und gehandelt werden.

Um den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zu bieten, bereits vor
Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots ihre TLG-Aktien an die Gesellschaft zu
veräußern, erwägt der Vorstand der Gesellschaft, TLG-Aktien im Rahmen eines
öffentlichen Aktienrückkaufangebots zurück zu erwerben. Sollte die
Gesellschaft beschließen, einen solchen öffentlichen Aktienrückkauf
durchzuführen, wird eine gesonderte Bekanntmachung folgen.

Kontakt:
Armin Heidenreich
TLG IMMOBILIEN AG
General Counsel
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Tel.: +49 30 2470 6343
E-Mail: armin.heidenreich@tlg.de

Haftungsausschluss

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") dar. Die endgültigen Bedingungen
und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen
werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern
von Wertpapieren der TLG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Aktienrückkaufangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Aktiengesetzes, und bestimmter, auf
grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die
ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten
von Amerika haben, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der
Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach
den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen,
Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren
und Inhaber von Wertpapieren der TLG können nicht darauf vertrauen, durch
die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar
noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können TLG oder für sie tätige Broker
außerhalb des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der
TLG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der TLG gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in
ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von TLG zum
Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die TLG nach bestem Wissen vorgenommen
hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die
meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der TLG liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen
könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen
können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. TLG
übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen,
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Quelle: dpa-AFX

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