DEN HAAG (dpa-AFX) - Im Klimaschutzverfahren gegen den Öl- und Erdgaskonzern Shell
Nie zuvor war ein Konzern von einem Richter zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden. Die Verpflichtung bezog sich nicht nur auf die Emissionen des eigenen Unternehmens, sondern auch die der Zulieferer und Endabnehmer. Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage seinen Sitz in Den Haag.
Shell: Nicht Sache von Gerichten
Shell legte gegen das Urteil Berufung ein. Der britisch-niederländische Energiekonzern steht auf dem Standpunkt, dass es im Pariser Klimaabkommen keine Verpflichtung für Unternehmen gebe, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht Gerichte, sondern Regierungen müssten das anordnen. Außerdem könne man ein Unternehmen rechtlich nicht für den CO2-Ausstoß seiner Kunden verantwortlich machen.
Für den Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, ist Shell "einer der größten Klimaverschmutzer der Welt". Unternehmen müssten auch dafür haftbar gemacht werden.
Das Urteil kann weitreichende Folgen auch für andere Unternehmen haben. Weltweit gibt es bereits mehrere ähnliche Verfahren von Umweltschützern./ab/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX