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Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: New Work SE; Bieter: Burda Digital SE

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: New Work SE; Bieter: Burda Digital SE
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03.06.2024 ‧ dpa-Afx

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EQS-WpÜG: Burda Digital SE / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: New Work SE; Bieter: Burda Digital SE

03.06.2024 / 10:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") in Verbindung mit § 39
Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG")

Bieterin:

Burda Digital SE

Arabellastraße 23

81925 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850

Zielgesellschaft:

New Work SE

Am Strandkai 1

20457 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148078

ISIN DE000NWRK013
WKN NWRK01

Angaben der Bieterin:

Die Burda Digital SE mit Sitz in München, Deutschland (die "Bieterin"), hat
heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs.
2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der New Work
SE mit Sitz in Hamburg, Deutschland (die "NWSE"), zum Erwerb sämtlicher
nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden
Stückaktien der NWSE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
der NWSE in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE000NWRK013) (die "NWSE-Aktien")
abzugeben (das "Delisting-Angebot").

Für jede angediente NWSE-Aktie wird die Bieterin - vorbehaltlich der
endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der in der Angebotsunterlage
enthaltenen, endgültigen Bestimmungen - eine Gegenleistung in bar in Höhe
von EUR 66,25 anbieten.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage, die
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin")
genehmigt werden muss, festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die
Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im
Internet unter https://www.burda-digital-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin hat heute mit der NWSE eine Vereinbarung geschlossen, in der
sich die NWSE verpflichtet hat, ein Delisting der NWSE zu unterstützen.
Gemäß dieser Vereinbarung beabsichtigt die NWSE, vor Ablauf der Annahmefrist
des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der
NWSE-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu stellen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 74% des Grundkapitals und der
Stimmrechte der NWSE.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient Informationszwecken und stellt weder ein Angebot
zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Andienung von NWSE-Aktien dar. Die vollständigen
Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich
des Delisting-Angebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch
die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor,
in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich
zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der NWSE wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird
ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Delisting-Angebots zu erhalten.

Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots
durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne
des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Angebots NWSE-Aktien in anderer Weise als im
Rahmen des Delisting-Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben
oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe
oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren
Rechtsvorschriften erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der
Angebotsunterlage und (ii) wenn sie nach der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, unter anderem auf der
Internetseite der Bieterin unter https://www.burda-digital-offer.com
veröffentlicht, soweit dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften
erforderlich ist.

München, den 3. Juni 2024

Burda Digital SE

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
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Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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