Der Streit um ein Corona-Impfstoff-Patent zwischen den beiden deutschen mRNA-Spezialisten CureVac und BioNTech wird sich wie erwartet weiter hinziehen. Das Landgericht Düsseldorf vertagte sein Urteil. Der Rechtsstreit werde ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über den Rechtsbestand des strittigen Patents entschieden habe, so das zuständige Gericht am Mittwoch.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundespatentgericht in München das strittige CureVac-Patent für nicht erklärt und entsprechend der Klage der Mainzer Biotech-Schmiede BioNTech stattgegeben. Die Aktie der Tübinger ging daraufhin in die Knie. CureVac will beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen.
CureVac hatte das strittige Patent 2007 beantragt und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten erteilt bekommen. Dabei geht es um ein Verfahren, das die Nachteile von Impfstoffen mit dem Botenmolekül mRNA überwinden und die Wirksamkeit erhöhen soll.
CureVac sieht mehrere seiner Patente durch BioNTech und seinen Corona-Impfstoff-Entwicklungspartner Pfizer verletzt. Im Juli 2022 verklagte das Unternehmen das Forschungsduo daraufhin auf Schadenersatz. CureVac fordert dort "eine faire Entschädigung" für die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte.
BioNTech hingegen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und im Gegenzug vor dem Bundespatentgericht in München geklagt. Das Unternehmen verlangte wiederum dort, das strittige CureVac-Patent für nichtig zu erklären. Es beruhe nicht auf einer Erfindung.
CureVac hat gegen BioNTech zunächst den Kürzeren gezogen. Zuletzt befand sich das Papier von CureVac nicht auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR. Das Papier des Mainzer Wettbewerbers BioNTech hingegen schon, das auch weiterhin den Vorzug gegenüber CureVac erhält. Investierte Anleger bleiben mit einem Stopp bei 80 Euro dabei.
(Mit Material von dpa-AFX)
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