Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat der Oberste Gerichtshof der USA zwei Berufungen der Volkswagen AG zurückgewiesen. Gleichzeitig wurden die Urteile aufrechterhalten, die es einzelstaatlichen und lokalen Regierungen ermöglichen, im Zusammenhang mit dem Skandal um Dieselabgasbetrug zu klagen. Laut Volkswagen droht ein "regulatorisches Chaos".
Dem Bericht zufolge kann der Autohersteller jetzt für das haftbar gemacht werden, was ein unteres Gericht als "schwindelerregende Haftung" bezeichnete. Die Richter lehnten es am Montag kommentarlos ab, die Argumente von Volkswagen und mehreren Unternehmensteilen anzuhören, wonach das US-Gesetz über saubere Luft (Clean Air Act) einen weitreichenden Schutz für Autohersteller vor staatlicher und kommunaler Haftung bei Aktualisierungen von Fahrzeug- Emissionssystemen vorsehe.
Laut Bloomberg können der Bundesstaat Ohio sowie Bezirke in Florida und Utah ihre Klagen vorantreiben und sich auf Gesetze, die Manipulationen an Abgasanlagen verbieten, berufen. Untere Gerichte hatten entschieden, dass der Clean Air Act diese Klagen insoweit zulasse, als sie auf Software-Updates für bereits auf der Straße befindliche Fahrzeuge abzielen.
Volkswagen habe erfolglos argumentiert, dass der Kongress der Umweltschutzbehörde die ausschließliche Befugnis erteilt habe, die Einhaltung der Abgasvorschriften durch die Autohersteller zu regeln. Die Urteile drohen, "eine der größten amerikanischen Industrien in ein regulatorisches Chaos zu stürzen, zum Nachteil von Herstellern, Händlern, Verbrauchern und der Umwelt", so Volkswagen in den Gerichtsunterlagen.
Eigentlich galt die Aufarbeitung des Diesel-Skandals nach Kompromissen mit Fahrzeugbesitzern und Behörden in den USA längst als abgeschlossen. Doch nach dieser Entscheidung muss sich VW weiter mit Verfahren um mögliche zusätzliche Strafen auseinandersetzen. Wie hoch die Strafzahlungen ausfallen können, ist nicht ganz klar. In Anwaltskreisen im Umfeld des VW-Konzerns ging man vor Wochen höchstens von Belastungen im zweistelligen Millionenbereich aus.
Die Diesel-Affäre lässt Volkswagen nicht los, entsprechend unterdurchschnittlich schlägt sich die Vorzugsaktie. DER AKTIONÄR gewährt dem Papier noch eine Schonfrist.