Der Milliardenschweren Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft droht laut Medienberichten eine Klage der US-Kartellbehörde FTC. Auch in Europa wird der Deal von den Behörden mit Blick auf den Gaming-Sektor kritisch geprüft. Zuletzt hatte sich die Europäische Kommission dafür mehr Zeit eingeräumt.
Wie das US-Magazin Politico unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet, ist es wahrscheinlich, dass die Federal Trade Commission (FTC) versuchen wird, den Deal zwischen Microsoft und Activision Blizzard mit einer Klage zu blockieren. Ein entsprechendes Verfahren gegen den 69 Milliarden Dollar schweren Deal könnte dem Bericht zufolge bereits im Dezember eingeleitet werden.
Insbesondere geht es um die Wettbewerbssituation im Gaming-Markt. Allen voran Sony, das mit der PlayStation im direkter Konkurrenz zur Xbox von Microsoft steht, kritisiert die Übernahme. Zwar hatte der Konzern aus Redmond zuletzt klargestellt, dass die „Call of Duty“-Spiele auch in Zukunft am gleichen Tag sowohl auf der Xbox als auch auf der PlayStation erscheinen werden (DER AKTIONÄR berichtete), doch die Japaner fürchten weiter eine erhebliche Benachteiligung.
Damit fand Sony auch bei der Europäischen Kommission Gehör: Anfang des Monats hatte diese eine eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme eingeleitet. Erst am Freitag letzter Woche hat die Kommission die Frist für die Prüfung des Zusammenschlusses um zehn Tage bis zum 11. April 2023 verlängert.
Dass eine Übernahme von den Dimensionen des Microsoft-Activision-Deals sehr genau geprüft wird, ist nicht ungewöhnlich. Ob sich die FTC am Ende tatsächlich zu einer Klage durchringt, ist – Stand heute – noch nicht gesagt. DER AKTIONÄR bleibt daher überzeugt, dass die Akquisition über die Bühne gehen wird.
Anleger spekulieren daher weiter auf den Abschluss, bringen aber Geduld mit und bleiben bei Activision Blizzard an Bord. Geduld ist aufgrund der aktuellen Kursschwäche auch bei Microsoft gefragt. Die Papiere zählen aber nach wie vor zu den Favoriten des AKTIONÄR im Tech-Sektor und stehen dementsprechend auch auf der Empfehlungsliste.