Die EU-Kommission hat gestern dem 69 Milliarden Dollar schweren Deal zwischen Microsoft und Activision Blizzard zugestimmt. Ein kleiner Richtungsweiser, der die Activision-Aktie etwas nach oben bewegte. Activision-CEO, Bobby Kotick, lobte zudem die Regulierungsbehörde und schoss indirekt gegen die britische CMA.
Mit der Genehmigung der EU haben Microsoft und Activision Blizzard einen kleinen Sieg errungen. Sie könnten nun die Ablehnung des Deals durch die britischen Kartellbehörde CMA als klaren Ausreißer darzustellen, nachdem bisher alle anderen Bescheide positiv ausfielen. Argumente für das anstehende Berufungsverfahren gegen die CMA liefert die EU-Zustimmung jedoch nicht, da hier ausschließlich das Vorliegen von Verfahrensfehlern geprüft wird.
Keinen direkten Einfluss, aber womöglich auch einen indirekten, könnte die EU-Genehmigung für die noch ausstehenden Entscheidungen in Australien und Neuseeland haben.
Activision-CEO, Bobby Kotick, nutze die EU-Entscheidung in einer Mail an seine Mitarbeiter als Gelegenheit, um die EU-Wettbewerbshüter für ihre „strenge, faire und vernünftige Vorgehensweise bei der Schaffung angemessener regulatorischer Leitplanken“ zu loben und indirekt gegen die CMA zu schießen. So gehöre die EU-Kommission zu den „gründlichsten und angesehensten“ Regulierungsbehörden und auch andere „sorgfältige Aufsichtsbehörden“ hätten den Deal bereits genehmigt.
Die EU-Entscheidung bringt den größten Deal der Gaming-Geschichte voran – aber es bedarf die Zustimmung aller Kartellbehörden. Auch die Klage der US-Handelskommission FTC vor einem US-Verwaltungsgericht bleibt eine Hürde für die Übernahme.
Wer der Activision-Empfehlung des AKTIONÄR aufgrund des Spreads zwischen Angebot und Kurs gefolgt ist, bleibt dennoch dabei. Denn zum einen scheint die Aktie auf dem aktuellen Niveau fair bewertet, was das Downside-Risiko beschränkt, wenn der Deal endgültig abgeblasen wird. Zum anderen besteht das massive Upside-Potenzial im Falle eines Deal-Closings noch immer – wenn auch mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit.