Die Fusion der Telekom-Tochter T-Mobile nit dem kleineren Rivalen Sprint dürfte laut Medienberichten im wichtigen US-Kartellrechtsprozess bestehen. Es sei damit zu rechnen, dass der zuständige Richter Victor Marrero dem über 26 Milliarden Dollar (24 Milliarden Euro) schweren Mega-Deal zustimme, schrieben zunächst das "Wall Street Journal" und später auch die Nachrichtenagentur Bloomberg am Montagabend (Ortszeit) unter Berufung auf eingeweihte Kreise. Das Urteil solle voraussichtlich schon am Dienstag bekanntgegeben werden. Die Unternehmen selbst wollten sich vorerst noch nicht äußern.
Für die Telekom und ihre US-Tochter wäre ein positives Urteil des Richters ein großer Erfolg. Die Fusion war bereits im April 2018 vereinbart worden, doch aufgrund kartellrechtlicher Bedenken stockt das Großprojekt seit bald zwei Jahren. Zwar haben die Wettbewerbshüter des US-Justizministeriums bereits unter Auflagen grünes Licht gegeben und auch die Branchenaufsicht FCC stimmte schon zu. Doch 13 Bundesstaaten und der Regierungsbezirk Washington hatten gegen die Hochzeit der dritt- und viertgrößten US-Mobilfunker geklagt.
Bei Anlegern sorgten die Medienberichte über eine bevorstehende Zustimmung von Richter Marrero für große Aufregung. Sprints Aktien schossen im nachbörslichen US-Handel zunächst um rund 70 Prozent in die Höhe, während die Aktie von T-Mobile um 12 Prozent zulegten. Vor allem die Papiere des kleineren und hoch verschuldeten Fusionspartners Sprint hatte die große Ungewissheit um den Zusammenschluss zuvor stark belastet. Die Skepsis an der Wall Street war zeitweise sehr groß. T-Mobile und Sprint wollten schon in den Vorjahren zusammengehen, was unter anderem an kartellrechtlichen Bedenken gescheitert war.
Sollte nun tatsächlich die Fusion zustande kommen, würde davon auch die deutsche Mutter, Deutsche Telekom, profitieren. Zuletzt hatte das Papier bereits im Bereich von 14,50 Euro einen Boden ausgebildet. Gelingt nun auch die Rückeroberung der 200-Tage-Linie, würde sich das charttechnische Bild deutlich aufhellen. Anleger bleiben an Bord.
(Mit Material von dpa-AFX)
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