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29.09.2020 ‧ Emil Jusifov

Apple vs. Epic Games: Die Entscheidung naht

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Im Streit zwischen den Machern des populären Smartphone-Spiels "Fortnite" stellt sich die zuständige Richterin auf einen Prozess im Juli 2021 ein. Sie halte es für angemessen, die Entscheidung Geschworenen zu überlassen, sagte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers in einer Online-Anhörung am Montag. Apple und die Spielefirma Epic Games müssten diesem Vorschlag aber noch zustimmen.

Der Streit könnte am Ende beeinflussen, wie Apps auf Smartphones vertrieben werden - und wie viel Geld vom Kaufpreis Plattformen wie der App Store von Apple oder Googles Play Store dabei einbehalten dürfen.

Der Streit entbrannte, nachdem sich Epic nicht mehr an die seit mehr als einem Jahrzehnt geltende Vorgabe halten wollte, dass virtuelle Artikel in dem Spiel auf iPhones und iPads nur über das System der In-App-Käufe von Apple angeboten werden können. Dabei behält Apple 30 Prozent des Kaufpreises ein.

Nachdem der iPhone-Konzern Änderungen an den Geschäftsbedingungen ablehnte, bauten die Epic-Entwickler in der App die vertraglich verbotene Möglichkeit ein, die Artikel auch direkt bei Epic kaufen zu können. Dafür wurde im August eine versteckte Funktion in der Anwendung aktiviert, die Epic an den App-Prüfern von Apple vorbeigeschmuggelt hatte.

Noch am selben Tag warf Apple "Fortnite" unter Verweis auf den Regelverstoß aus dem App Store. Epic zog umgehend vor Gericht und warf Apple unfairen Wettbewerb vor. Apple verlangt in einer Gegenklage Schadenersatz. Epic versucht weiterhin, über eine einstweilige Verfügung in den App Store zurückzukehren.

Rogers brachte als Kompromissvorschlag ins Gespräch, dass bis zu einer Entscheidung die 30 Prozent nicht an Apple, sondern auf ein Treuhandkonto gehen sollten. Die Epic-Anwälte zeigten sich skeptisch, weil es nichts an der Wettbewerbsposition von Apple verändere. Die Richterin kritisierte Epic für die heimliche Einführung des eigenen Bezahlsystems. Zugleich stellte sie Apple die Frage, warum die Abgabe bei 30 Prozent liegen müsse - und nicht bei 10, 15 oder 20 Prozent.

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Apple (WKN: 865985)

Die Anleger von Apple dürften den Ausgang des Rechtsstreits zwischen Apple und Epic Games mit Spannung erwarten. Apples Niederlage vor Gericht würde wahrscheinlich zu Umsatzeinbußen bei den App-Verkäufen von Apple führen. Kurzfristig könnte sich dies negativ auf den Aktienkurs von Apple auswirken.

DER AKTIONÄR geht jedoch davon aus, dass Apple in seinem riesigen Ökosystem andere Einnahmequellen anzapfen könnte, um die geringeren Erlöse bei den App-Verkäufen zu kompensieren.

DER AKTIONÄR bleibt langfristig bullish für Apple und rät investierten Anlegern, die Aktie zu halten. Neueinsteiger können den Rücksetzer zum Kauf nutzen.

(Mit Material von dpa-AFX)

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.

Der Autor Emil Jusifov hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.

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