Der US-Präsident Joe Biden hat Sonntag überraschend verkündet, doch nicht mehr kandidieren zu wollen. Damit macht Biden den Weg frei für einen neuen Trump-Herausforderer.
Am Ende war der Druck zu groß: Bereits in den Tagen zuvor hatten führende Demokraten wie Ex-Präsident Barack Obama den amtierenden US-Präsidenten zum Verzicht auf eine zweite Amtszeit aufgefordert. Via X teilte Joe Biden nun mit, auf eine erneute Kandidatur verzichten zu wollen: "Obwohl es meine Absicht war, mich um eine Wiederwahl zu bemühen, glaube ich, dass es im besten Interesse meiner Partei und des Landes ist, wenn ich mich zurückziehe."
Für den Rest seiner Amtszeit als US-Präsident will sich Biden auf die Erfüllung seiner Pflichten konzentrieren. In das Rennen um das Weiße Haus schickt Biden nun seine Stellvertreterin Kamala Harris. Die neue Trump-Herausforderin ist mit 59 Jahren deutlich jünger als Biden. Das hohe Alter und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme Bidens waren einer der Hauptgründe für die Rücktrittsforderungen.
Plötzlich hat Donald Trump im US-Wahlkampf wieder eine ernstzunehmende Gegnerin. Laut einer Umfrage des US-Senders CNN vom vergangenen Dienstag würden sich 47 Prozent der Wähler für Trump entscheiden, der Vorsprung auf Kamala Harris würde jedoch lediglich zwei Prozentpunkte betragen. Mit 45 Prozent der Wählerzustimmung wäre Harris zumindest wieder in Reichweite der Republikaner. Besonders bei Frauen kann Harris der Umfrage zufolge gegenüber Biden und Trump punkten.
Sollte Harris die Wahl im November für sich entscheiden, wäre sie die erste US-Präsidentin der Geschichte und zugleich die mächtigste Frau der Welt.
Nachdem die Börse in den vergangenen Handelstagen bereits begonnen hatte, einen Trump-Sieg einzupreisen, dürfte die plötzliche Unsicherheit über den Wahlausgang am morgigen Montag für Bewegung am US-Aktienmarkt sorgen.
Mit Bidens Rücktritt werden die Karten im US-Wahlkampf neu gemischt. Welche Aktien von einem Wahlsieg der Demokraten beziehungsweise Republikaner profitieren würden, hat DER AKTIONÄR in Ausgabe 29/24 beleuchtet. Das ePaper können Sie hier downloaden.