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Gazprom, Norilsk Nickel und Co: Hier müssen Sie schnell handeln

Gazprom, Norilsk Nickel und Co: Hier müssen Sie schnell handeln
Foto: rarrarorro/Shutterstock
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DER AKTIONÄR 21.09.2023 DER AKTIONÄR

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und den folgenden Sanktionen des Westens ist der Handel mit Russland-Aktien wie Gazprom oder Norilsk Nickel nicht mehr möglich. Wer die sogenannten ADRs noch in seinem Depot hat, dem droht ein Totalverlust. Um noch eine Chance zu haben, sein Geld zu retten, muss man jetzt schnell sein.

Die ADRs wurden vor Beginn des Kriegs von US-Banken stellvertretend für russische Aktien ausgegeben. Dafür verpflichteten diese sich, dass sie die entsprechende Anzahl an Originalaktien verwahren. Allerdings wurde dieses lange Zeit übliche Verfahren nach Kriegsbeginn beendet. Um einen Zwangsverkauf zu verhindern, müssen westliche Anleger die ADRs in echte Stammaktien umwandeln.

Neue Chance

Das war zunächst lange nicht möglich, hat sich inzwischen aber geändert, doch die Zeit drängt. Grundsätzlich sind drei wichtige Schritte zu beachten, um noch eine Chance auf sein Geld zu haben.

Zunächst einmal muss die Bundesbank den Umtausch der ADRs in Aktien genehmigen. Ohne Genehmigung wird kein Broker riskieren, die Sanktionen zu umgehen. Doch die Frist für einen entsprechenden Antrag, der online bei der Bundesbank einsendbar ist, läuft bereits am kommenden Montag, den 25. September, ab. Wer einen Antrag stellt, der kann bis zum 25. Dezember mit einer Rückmeldung rechnen. Wer diese Frist verpasst, für den bleibt unklar, ob es überhaupt noch eine Möglichkeit zur Wandlung gibt.

Weitere Informationen und der Link zum Antrag

Konto und Depot benötigt

Um die ADRs zu wandeln, benötigen Anleger im Anschluss ein Konto und Depot in Russland. Angesichts der geopolitischen Situation gestaltet sich dies durchaus als schwierig. Anleger sollten deshalb angesichts des hohen Aufwands im zweiten Schritt einen Experten respektive Anwalt konsultieren. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei ist etwa die Kanzlei Goldenstein. Klar ist: Es muss sowohl ein Fixbetrag als auch eine anteilige Zahlung je nach Depotgröße gezahlt werden. Für Anleger, die nur kleinere Beträge – etwa unterhalb von 10.000 Euro – investiert haben, lohnt sich das kaum.

Sinnvoll wäre es sicherlich, die Kanzlei bereits vor dem Antrag an die Bundesbank zu kontaktieren, um sich bereits hier Beratung zu holen. Allerdings könnte dies angesichts des Zeitdrucks etwas problematisch werden.

Der dritte Schritt wäre dann die Eröffnung des Depots in Russland etwa bei der Gazprom Bank. Dies wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Sind die ADRs allerdings dann entsprechend umgewandelt, kann man etwa das Geld für die zuletzt entgangenen Dividenden einfordern, welches dann auf das russische Konto fließt. Das große Aber: Zugriff auf Aktien und Konto haben Anleger angesichts der Sanktionen auch dann nicht. Ob und wann sich daran etwas ändert, ist derzeit völlig unklar.

Anleger sollten durch den Ausweg, den die Bundesbank bietet, nicht zu viel Hoffnung haben. Bei kleineren Beträgen lohnt sich die Umwandlung ohnehin nicht. Wer sich die Mühe macht und sich an eine Kanzlei wie Goldenstein wendet, braucht viel Geduld – muss aber zuvor schnell sein mit seinem Antrag an die Bundesbank. Es bleibt zudem offen, ob das Geld überhaupt zu retten ist.

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