Der Bitcoin hat am Wochenende bei 61.684 Dollar ein neues Allzeithoch erreicht. Am Montag knickt der Kurs allerdings wieder um bis zu zehn Prozent ein. Grund dafür sind nicht nur Gewinnmitnahmen, sondern auch Meldungen über drohende Krypto-Verbote in Indien.
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters plant die indische Regierung ein Gesetz, das den Bürgern des Landes den Besitz von und Handel mit Kryptowährungen verbieten soll. Auch Ausgabe, Mining und Überweisung von Krypto-Assets solle demnach unter Strafe gestellt werden. Wird das Gesetz verabschiedet, hätte Indien eins der strengsten Krypto-Verbote der Welt.
Einer namentlich nicht genannten Regierungsquelle zufolge sollen Krypto-Besitzer bis zu sechs Monate Zeit bekommen, ihre Positionen aufzulösen, ehe sie mit Strafen rechnen müssen. Ob es wirklich so weit kommt, ist aber trotz Regierungsmehrheit im Parlament offen. Frühere Maßnahmen gegen Kryptowährungen der indischen Zentralbank aus dem Jahr 2018 wurden bereits vom höchsten Gericht des Landes kassiert.
Holzhammer-Methode nicht zielführend
Verbotsdebatten rund um Bitcoin und Co kommen immer wieder auf – vor allem dann, wenn am Kryptomarkt wie in der aktuellen Phase Gewinne geschrieben werden und das allgemeine Interesse steigt. Fraglich ist, ob grundsätzliche Verbote sinnvoll und technisch umsetzbar sind.
Die meisten Industrieländer sind daher dazu übergegangen, rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Umgang mit Kryptowährungen zu erarbeiten. Ein Ansatz, den auch DER AKTIONÄR befürwortet, da er Sicherheit und Vertrauen der Investoren in der jungen Assetklasse stärken kann.
Diskussionen um strenge Regulierung oder gar Verboten sorgen dennoch immer wieder für Unsicherheit unter den Investoren. So kommt der Bitcoin-Kurs am auch heutigen Montag um bis zu zehn Prozent von den jüngsten Höchstständen zurück.
Die bewährten Unterstützungen bei 56.000 Dollar und knapp unterhalb der 50.000er-Marke sollten aber für Halt sorgen. DER AKTIONÄR bleibt mit Blick auf technische und fundamentale Aspekte bullish für die weitere Entwicklung.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte:
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Bitcoin.
Autor Nikolas Kessler ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Bitcoin.
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