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Xetra-Gold bald nicht mehr steuerfrei?

Xetra-Gold bald nicht mehr steuerfrei?
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Martin Mrowka 25.07.2020 Martin Mrowka

Gold wird als Anlageform immer beliebter. Münzen und Barren finden sich in vielen Anleger-Tresoren. Doch auch Zertifikate, die mit physischem Gold hinterlegt sind, werden zunehmend gern gekauft. Neben Euwax Gold von der Börse Stuttgart ist vor allem Xetra-Gold von der Deutsche Börse Group begehrt. Doch der Fiskus will Erträge aus der bislang steuerfreien Anlage schon bald versteuern. Wie Anleger reagieren sollten.

Ein Grund für das neue Anleger-Begehren in Gold ist der kräftige Kursaufschwung in den vergangenen Monaten. Allein seit Jahresanfang hat sich das Edelmetall um fast 25 Prozent verteuert – auf zuletzt über 1.900 Dollar je Feinunze (31,1 Gramm). Auf Dollar-Basis ist das goldene Allzeithoch aus dem Jahr 2011 bei 1.921 Dollar wieder in Reichweite, in Euro wurde am Freitag bei 1.640 Euro bereits ein neuer Rekord markiert.

Die Hauptgründe für den Gold-Boom: Das extrem niedrige Zinsniveau macht andere Zinsanlagen gegenüber dem zinslosen Gold weniger interessant. Außerdem gelten Edelmetalle nach wie vor als Geldersatz in Krisen sowie als Inflationsschutz. Außerdem: Die Hausse nährt die Hausse.

Gold (ISIN: XC0009655157)

Während viele Anleger Gold vor allem physisch in Form von Barren oder Münzen kaufen, ist auch Xetra-Gold (ISIN DE000A0S9GB0) immer beliebter geworden. Zum 30. Juni ist der Goldbestand dieser Anlage auf den neuen Rekord von 221,7 Tonnen angestiegen. Das ist ein Plus von 18,5 Tonnen seit Jahresbeginn. Bei Xetra-Gold und bei dem ähnlich konstruierten Euwax Gold II (ISIN DE000EWG2LD7) handelt es sich um "Papiergold". Man kauft börsenfähige Wertpapiere in Form nennwertloser, in ihrer Laufzeit unbefristete Inhaberschuldverschreibungen.

Die Inhaberschuldverschreibungen sind durch echtes, physisch eingelagertes Gold gedeckt. "Jede Teilschuldverschreibung von Xetra-Gold gewährt dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold", das jederzeit gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann, heißt es bei den Frankfurtern. Die Wertpapiere können aber auch jederzeit über die Börse veräußert werden.

Ein großer Vorteil des Papier-Goldes: Wenn die Anleger die Wertpapiere länger als ein Jahr halten, sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die Erträge werden steuerlich so behandelt, als ob der Investor das Gold physisch erwirbt.

Änderungen im EStG

Doch damit soll nach dem Willen der Bundesregierung bald Schluss sein. Aus dem am 17. Juli veröffentlichten, rund 200-seitigen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 geht hervor, dass ab 2021 auch Erträge aus solchen Forderungen der Abgeltungsteuer unterliegen werden, bei denen statt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder gewährt werden kann. Konkret geht es um die Erweiterung des Tatbestandes des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie um § 52 Abs. 28 Satz 26 EStG.

Die Depotbanken werden dann künftig genauso wie im Fall des Verkaufs von Aktien oder Anleihen die Abgeltungsteuer direkt einbehalten und den Anlegern nur noch Nettobeträge auszahlen, wobei lediglich ein Freistellungsauftrag von maximal 801 Euro je Anleger angerechnet werden kann.

Wie sollen Anleger reagieren?

Die FAZ zitiert in einem ausführlichen Artikel (gebührenpflichtig) zum Thema einen Steuerberater, was betroffene Anleger tun sollten, um die 25-prozentige Abgeltungsteuer zu vermeiden: Wer seine Xetra-Gold-Papiere schon über ein Jahr hält, sollte diese noch vor Jahresende steuerfrei über die Börse veräußern und stattdessen physisches Gold erwerben. Anlegern, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt er, das Wertpapier bei der Emittentin einzulösen und sich das Gold ausliefern zu lassen. Diese Umwandlung sei auch vor Verstreichen der Spekulationsfrist steuerfrei möglich.


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