Die Coronakrise nähert sich ihrem Ende und viele Menschen freuen sich schon darauf, endlich wieder in den Urlaub zu dürfen – denn das Fernweh ist nach der Pandemie bei vielen so groß wie nie. Pünktlich zum Start der Pfingstferien haben jetzt viele Länder ihre Einreisebestimmungen gelockert und auch in einigen Teilen Deutschlands ist Urlaub wieder möglich – so scheint auch der Sommerurlaub 2021 gerettet. Im Zuge dessen nutzen immer mehr Reiselustige wieder verstärkt die Dienste von Booking. Gute Nachrichten für alle Anleger. Doch ein Urteil schmälert die Euphorie.
In den vergangenen Jahren haben Kunden zunehmend ihre Hotelzimmer über Onlineplattformen wie Booking gebucht. So konnten diese ihren Anteil an Buchungen zwischen 2013 und 2019 von 20,9 auf 29,6 Prozent ausbauen. Booking, Expedia und HRS sind dabei die drei großen Player am Markt mit einem gemeinsamen Anteil von 92 Prozent, wobei Booking mit einem Anteil von 68,4 Prozent in Europa und 66,6 Prozent in Deutschland der Platzhirsch ist.
Vor diesem Hintergrund dürfte das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am 18. Mai bei Booking keine Freude ausgelöst haben. So beschloss das Gericht, dass Plattformen für Hotelübernachtungen ihren Vertragspartnern in Zukunft nicht mehr untersagen dürfen, Zimmer zu einem günstigeren Preis anzubieten als auf der Plattform angegeben. Im Fall von Booking wurde dies den Vertragspartnern mit den Bestpreisklauseln verboten. Diese Praxis gehört nun der Vergangenheit an.
Doch wie hoch fällt der Schaden durch das Urteil wirklich aus? Und welche Maßnahmen sollten Anleger nun ergreifen? DER AKTIONÄR gibt Ihnen in der aktuellen Ausgabe 22/21 die Antworten darauf. Außerdem im Magazin: Nach dem Absturz vieler Corona-Gewinner: 12 Aktien im Check – welche davon haben Rebound-Potenzial, welche nicht?
Sie wollen das Börsenmagazin von Deutschlands Nummer 1 erst unverbindlich testen? Kein Problem! Mit dem Probeabo sichern Sie sich 4 digitale Ausgaben von DER AKTIONÄR und ein Willkommensgeschenk: die neue Ausgabe des Monatsmagazins einfach börse.
DER AKTIONÄR – jetzt unverbindlich testen!