Die Wirecard-Aktie ist zum Insolvenz-Zock verkommen. Beim Unternehmen selbst dürfte kaum noch etwas zu holen sein. Ihr investiertes Geld müssen geschädigte Anleger trotzdem nicht abschreiben. Renommierte Experten verraten, warum es sich lohnen könnte, hartnäckig zu bleiben – und wie Aufwand und Kosten für eine Klage überschaubar bleiben.
DER AKTIONÄR hat mit zwei Top-Anwälten über den Fall Wirecard gesprochen. Sie vertreten mit ihren Institutionen bereits unzählige geschädigte Privatanleger und Profi-Investoren.
Der eine Anwalt sagt: „Wir werden versuchen, die Prozesskosten so zu organisieren, dass Betroffene die Möglichkeit bekommen, ohne eigenes Kostenrisiko den Klageweg zu beschreiten.“
Der andere: „In Sammelklagen, wie wir sie einreichen, ist auch für gering beteiligte Aktionäre das Risiko erträglich. Zudem hoffen wir, auch Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer anbieten zu können.“
Die Wirecard-Aktie ist tot – das Geld muss nach dem Betrug trotzdem nicht weg sein. Wer die Experten sind und wie genau geschädigte Anleger jetzt vorgehen können, lesen Sie im AKTIONÄR-Ratgeber – jetzt ausnahmsweise völlig kostenlos sichern! (Hinweis: Wenn Sie das Börsen.Briefing bereits erhalten, finden Sie den Download-Link zum Ratgeber in der aktuellen Ausgabe vom Freitag.)