Vonovia muss sich auf einen längeren Rechtsstreit einstellen. Grund ist ein Verfahren gegen die Tochter Deutsche Wohnen. Dieses wurde nun an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Es geht um ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe. Der Wohnungskonzern rechnet damit, dass das Verfahren ein langer Ritt wird.
Das höhergestellte Kammergericht Berlin hat den Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen die Deutsche Wohnen an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Mit dem Verfahren hatte sich zuvor sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt.
Konkret geht es um einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diesen hatte die damalige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, im November 2019 gegen die Deutsche Wohnen verhängt.
Streitpunkt ist die Frage, welche Daten ein Immobilienunternehmen über seine Mieter speichern darf. Die Berliner Datenschutzbehörde wirft dem Unternehmen vor, dass eine regelmäßige Löschung von nicht mehr benötigten Mieterdaten nicht umgesetzt wurde.
Der EuGH entschied im November 2023, dass ein Bußgeld nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden darf, wenn ein Verstoß „schuldhaft“, also „vorsätzlich“ oder zumindest „fahrlässig“, begangen wurde. Ob dies bei der Vonovia-Tochter der Fall war, darüber streiten sich die amtierende Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, und das Unternehmen. Ein schnelles Ende ist nicht in Sicht.
Selbst die Anwälte des Unternehmens stellen sich nach der Rückverweisung an das Landgericht Berling auf ein längeres Verfahren ein. „Es wurde inhaltlich nichts entschieden. Ganz im Gegenteil: Bisher ging es nur um prozessuale Fragen“, so Tim Wybitul von der Kanzlei Latham & Watkins LLP, die die Deutsche Wohnen vertritt. „Das weitere Verfahren wird noch ein langer Ritt, ich gehe von bis zu fünf Jahren aus.“ Der Anwalt ist zudem davon überzeugt, dass der Fall erneut in Luxemburg landen wird.
Dass der Rechtsstreit länger dauern dürfte, ist keine Überraschung. Für Anleger ist das Verfahren aber kein großes Thema. Wenn überhaupt eine Strafzahlung fällig wird, dann aller Voraussicht nach erst in einigen Jahren und auch die Höhe könnte noch gesenkt werden. Selbst wenn es bei den 14,5 Millionen Euro bleiben sollte, wäre das für den Konzern verkraftbar. Vonovia bleibt daher unter den deutschen Wohnungsgesellschaften eine der favorisierten Aktien.