Im Streit mit der amerikanischen Kartellbehörde FTC wird Amazon offensichtlich vorsichtiger. Der Konzern streicht eine umstrittene geplante Gebühr für Händler, die die Versanddienste des E-Commerce-Giganten nicht nutzen, berichtet Bloomberg. Trotzdem dürfte die Diskussion um die Aufspaltung weitergehen. Und dann?
„Die Gebühr in Höhe von zwei Prozent sollte unsere Kosten decken, aber nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns entschieden, diese Programmgebühr nicht einzuführen“, so ein Amazon-Sprecher zu Bloomberg. „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Stimmung unter den Verkäufern in Bezug auf die Gebühr keinen Einfluss auf die Teilnahme an unserem Konzept hat.“
Amazon hatte die Gebühr im August angekündigt, in Kraft treten sollte sie am 1. Oktober. Händler kritisierten die Maßnahme als dreisten Schachzug, beinahe schon als Erpressung.
„Wir sitzen hier und warten darauf, dass die FTC wegen kartellrechtlicher Probleme gegen Amazon vorgeht“, so Jason Boyce vom E-Commerce-Beratungsunternehmen Avenue7Media damals zu Bloomberg. „Aber diese Gebühr zeigt, dass Amazon überhaupt keine Angst hat.“
In den vergangenen Jahren hat Amazon die Gebühren für Händler Schritt für Schritt erhöht. Die Händler zahlen für Werbung und Logistik – der Konzern verbucht die Einnahmen unter Verkäuferservices. Die Sparte erlöste im zweiten Quartal 32,3 Milliarden, 18 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Auch wenn die Gebühr nicht kommt: Der FTC sind noch einige weitere Dinge bei Amazon ein Dorn im Auge. Zum Beispiel kritisiert die Behörde, dass es zu einfach sei, ein Prime-Abo abzuschließen, indes die Kündigung deutlich aufwendiger. Insgesamt ist Amazon der FTC zu dominant, das Thema Aufspaltung bleibt damit akut. Wäre das ein Nachteil für die Anleger? Was der Konzern in seinen Einzelteilen wert wäre, lesen Sie in einer großen Analyse im neuen AKTIONÄR, den Sie hier bequem als E-Paper herunterladen können.
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Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Amazon.