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19.08.2020 Carsten Kaletta

TUI: Urteil mit Folgen

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TUI

Auf die ohnehin arg gebeutelte Reisebranche rollen zusätzliche Schwierigkeiten zu. Kostenlose Stornierungen von Reisen sollen nach einem aktuellen Urteil des Frankfurter Amtsgerichts auch ohne eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes möglich sein, so berichtet die Nachrichten-Agentur Reuters. Das ist prinzipiell schlecht für den Touristik-Konzern TUI – die Aktie zeigt sich aktuell davon unberührt.

Konkret hatten die Frankfurter Richter laut Reuters am Montag mitgeteilt, ein Reiseveranstalter sei zur Rückzahlung des kompletten Preises verpflichtet, wenn ein Kunde den gebuchten Urlaub vor Reiseantritt storniert. Es reiche aus, dass zu dem Zeitpunkt bereits eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Urlaubsgebiet bestehe. 

Das Urteil des Frankfurter Amtsgerichts, nach dem der Veranstalter unter Umständen auch dann den Preis voll erstatten muss, wenn es keine Reisewarnung für das jeweilige Zielgebiet gibt, ist nicht völlig neu. Schon früher entschieden Gerichte bisweilen, dass auch ohne eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Stornierung einer Reise bei voller Rückzahlung des Reisepreises bestehen könnte.

Im Interview mit der Süddeutschen macht Reiserechtler Paul Degott allerdings deutlich, dass „Angst alleine weiterhin kein Grund“ für eine Absage ist. "Die Probleme müssen von außen kommen und keine der Parteien könnte sie beseitigen - früher nannte man das höhere Gewalt", erklärt er. Zudem müsse sich das Risiko, etwa durch ein Virus, schon deutlich abzeichnen, ansonsten handele es sich um einen "übereilten" Rücktritt, so der Anwalt.


Wer etwa jetzt bereits seinen Mallorca-Urlaub in drei Monaten absage, sei wohl zu früh dran und werde mit Forderungen nach Entschädigungen vom Veranstalter konfrontiert. Denn noch sei heute nicht absehbar, dass es dauerhaft bei der Reisewarnung bleibe. Der entscheidende Punkt für das Recht auf kostenlose Stornierung sei, dass die Prognose zum Zeitpunkt der Kündigung schlecht sein müsse, so Degott. Ob sich die negative Aussicht am Ende bewahrheite, sei dagegen nicht relevant.

TUI (WKN: TUAG00)

Die Hiobsbotschaften für die Reisebranche reißen einfach nicht ab. Anleger sollten die Aktie des weltgrößten Touristik-Konzerns besser meiden und sich weder auf der Long- noch auf der Shortseite positionieren. Es gibt derzeit deutlich bessere Alternativen. Eine Auswahl finden Sie in der aktuellen Ausgabe des AKTIONÄR.

(Mit Material von dpa-AFX)

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