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23.05.2019 Andreas Deutsch

Steinhoff: "Vielzahl von Pflichtverletzungen"

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Steinhoff

Aufregung um Steinhoff: Das Landgericht Frankfurt am Main hat die deutsche Sammelklage gegen den schwer angeschlagenen Möbelhändler eröffnet. Das OLG Frankfurt wird nun innerhalb der nächsten Wochen den Musterkläger bestimmen. Die Steinhoff-Aktie fällt am Donnerstag weiter und ist für unter neun Cent zu haben.

Der Musterprozess vor dem OLG Frankfurt wird aller Voraussicht nach noch dieses Jahr verhandelt, heißt es in der Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom Donnerstag. „Unter anderem wird das OLG zu klären haben, ob Steinhoff den Kapitalmarkt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig über die Bilanzunregelmäßigkeiten informiert hat und Anlegern, welche zwischen dem 7. Dezember 2015 und dem 5. Dezember 2017 Aktien erworben haben, dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist.“

TILP hatte bereits im Dezember 2017 vor dem Landgericht Frankfurt die weltweit erste Anlegerklage gegen Steinhoff eingereicht. Außerdem hatte die Kanzler die Eröffnung des nun zugelassenen Musterverfahrens beantragt.

„Nun ist der Weg dafür frei, dass es vor dem Oberlandesgericht inhaltlich zur Sache geht“, kommentiert TILP-Anwalt Maximilian Weiss. „Ich bin mir sicher, dass wir Steinhoff eine Vielzahl von Pflichtverletzungen erfolgreich nachweisen und den Anlegern damit zum Sieg verhelfen werden.“

Im Interview mit dem AKTIONÄR Mitte April hatte Weiss gesagt, es wäre grundsätzlich vorstellbar, das Verfahren im gemeinsamen Einvernehmen und gegen eine angemessene Entschädigungssumme zu erledigen. „Urteile zu erstreiten ist kein Selbstzweck, vielmehr sind die von uns geführten Prozesse nur das Mittel dazu, verlorenes Geld für unsere Mandanten zurückzuholen – dies möglichst bald.“

Die Mandanten hätten nichts gegen eine schnelle Lösung und wären im Falle eines vernünftigen Angebots auch bereit, einen Schlussstrich zu ziehen. „Aber das Angebot muss stimmen.“

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Vergangenheit als Damoklesschwert

Steinhoff täte gut daran, das Verfahren möglichst schnell zum Abschluss zu bringen. Dann bekäme der Konzern wieder etwas mehr Luft zum Atmen. Die entscheidende Frage ist aber, wie viel der Konzern an Schadensersatz zu zahlen in der Lage ist. DER AKTIONÄR bleibt dabei: Es ist fraglich, ob es Steinhoff gelingen wird, die in der Vergangenheit angerichteten Schäden zu kitten. Bei dem Berg von Problemen bleibt, um Egbert Prior zu zitieren, „keine Zeit fürs Geschäft“. Finger weg!

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