Endlich etwas Bewegung im Fall Steinhoff. Viele Anleger haben durch den Bilanzskandal und den anschließenden Kurssturz viel Geld verloren. Doch zumindest einen Teil ihres Geldes könnten Altaktionäre zurückerhalten. Auf Nachfrage von DER AKTIONÄR deutet ein Anwalt an, dass er derzeit gute Chancen in dem Fall sieht.
„Ich möchte geschädigten Aktionären dringend dazu raten, sich jetzt kostenfrei unter www.steinhoff-sammelklage.de zu registrieren, wenn dies nicht bereits geschehen ist. Für bestimmte Handlungsoptionen drängt die Zeit. Und ohne ins Detail gehen zu wollen: Der Fall geht jetzt in die heiße Phase“, sagte Maximilian Weiss von der Kanzlei Tilp.
Nachdem eine Klage in Frankfurt gegen Steinhoff zugelassen wurde, dürfte der Möbelkonzern demnächst ein Vergleichsangebot unterbreiten.
Die besten Aussichten hätten Investoren, die zwischen dem 7. Dezember 2015 und dem 5. Dezember 2017 Aktien gekauft haben und diese noch am Abend des 5. Dezember 2017 im Depot hatten. Auch wer davor verkauft habe, könne sich Hoffnung machen, erklärte Weiss.
Tilp arbeitet mit ausländischen Kanzleien zusammen und vertritt nach eigenen Angaben rund 1000 Geschädigte, darunter auch institutionelle Investoren.
Story im Heft
DER AKTIONÄR meint: Für geschädigte Altanleger mag Hoffnung auf Entschädigung bestehen. Ein (Neu-)Einstieg in Steinhoff drängt sich dagegen derzeit überhaupt nicht auf. Es fehlen Zahlen und Verhandlungsergebnisse. Finger weg! Mehr zum Fall Steinhoff gibt es auch in der aktuellen Ausgabe von DER AKTIONÄR.