Die Experten der Platow Börse verweisen auf den aufgrund von Rückstellungen für eine mögliche Strafe in einem Patenstreit schwachen Gewinn von SAP im zweiten Quartal des laufenden Jahres, die bei den Anlegern dennoch allgemein gut aufgenommenen Ergebnisse und das sehr erfolgreiche Cloud-Geschäft (Anmerkung der Redaktion: Wenn im Zusammenhang mit Computern von Cloud gesprochen wird, bedeutet das, Rechnerleistung oder Software werden nicht mehr direkt auf dem Computer vorgehalten beziehungsweise installiert, sondern über ein Netzwerk, etwa das Internet, vom Anbieter, wie etwa SAP, zur Verfügung gestellt respektive vermietet.) In dieser Cloud-Sparte stieg der Umsatz im Jahresvergleich aufgrund zahlreicher neuer Kunden um 32 Prozent auf 242 Millionen Euro. Aufgrund dieses Erfolgs erwartet Vorstandssprecher William McDermott für das Gesamtjahr nun Sparten-Erlöse von bis zu 1,05 Milliarden Euro. Unter den Software-Großkonzernen zählt SAP damit zu den am schnellsten wachsenden Cloud-Anbietern. Der an der Börse rund 74 Milliarden Euro teuere Konzern wird mit einem KGV von 16 für das nächste Jahr bewertet. Anleger hoffen, das Gewinnwachstum werde zulegen. Aufgrund des gut laufenden Cloud-Geschäfts sollten Anleger bis zu Notierungen von 60,55 Euro einsteigen und den Stoppkurs bei 45,80 Euro setzen.
Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)
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