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06.10.2023 Nikolas Kessler

PayPal: Auch das noch!

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Neben wachsendem Konkurrenzdruck und schwächelnden Margen droht PayPal nun neues Ungemach: Zwei Verbraucher in den USA werfen dem Online-Bezahldienst wettbewerbsfeindliches Verhalten vor und streben eine Sammelklage an. Die Kläger ziehen dabei Parallelen zu einem prominenten Fall aus der Vergangenheit.

Zwei Verbraucher aus den US-Bundesstaaten Georgia und Kalifornien beschuldigen PayPal, mit den Händlern Verträge zu schließen, die es verbieten, die Kunden mit Preisanreizen zur Nutzung günstigerer Bezahloptionen zu bewegen. Diese „Anti-Steering“-Klauseln seien wettbewerbsfeindlich und führten in Verbindung mit den „höchsten Transaktionsgebühren unter den Zahlungsabwicklern“ überdies zu höheren Preisen für die Kunden, so der Vorwurf.

Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Hagens Berman haben sie daher bei einem kalifornischen Gericht Klage gegen PayPal eingereicht. Dabei streben sie den Status einer Sammelklage an, der sich weitere Verbraucher anschließen können. In der Klage fordern sie Schadenersatz in nicht näher bezifferter Höhe und eine Unterlassungsverfügung gegen angeblich wettbewerbswidrige Praktiken.

Anwalt und Klageführer Steve Berman spricht in einer Pressmitteilung von „drakonischen Anti-Steering-Regeln“, die ihn an das Gebaren von Visa und Mastercard in der Vergangenheit erinnerten. Die beiden Kreditkartenkonzerne waren deshalb im Jahr 2010 vom US-Justizministerium verklagt worden und haben die fraglichen Regeln daraufhin abgeschafft.

PayPal prüft – Aktie unter Druck

Für PayPal ist es die erste Klage wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße durch die „Anti-Steering“-Regeln. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Verbraucher für PayPal an erster Stelle stünden und man diese Verantwortung sehr ernst nehme. Die Klage werde daher nun genau geprüft.

Wettbewerbsklagen gegen große Konzerne sind in den USA keine Seltenheit, dennoch hat die PayPal-Aktie am Donnerstag im US-Handel zunächst mit einem Abschlag von rund zwei Prozent auf die Nachricht reagiert. Angesichts operativer Herausforderungen und der mauen Entwicklung des Aktienkurses in den vergangenen Monaten ist ein langwieriger und teurer Rechtsstreit schließlich das Letzte, das der Payment-Konzern aktuell brauchen kann.

PayPal (WKN: A14R7U)

DER AKTIONÄR sieht deshalb keinen Grund zur Panik, behält die weiteren Entwicklungen hinsichtlich der Wettbewerbsklage aber genau im Blick. Anleger, die auf ein Comeback der PayPal-Aktie spekulieren, beachten unterdessen den Stopp bei 50 Euro.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: PayPal.

PayPal befindet sich in einem Real-Depot der Börsenmedien AG.

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