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Microsoft: Der Streit mit Alphabet-Tochter Google geht weiter

Microsoft: Der Streit mit Alphabet-Tochter Google geht weiter
Foto: lcva2/iStockphoto
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Thorsten Küfner 25.09.2024 Thorsten Küfner

Die Alphabet-Tochter Google hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Microsoft wegen wettbewerbswidriger Cloud-Geschäfte eingereicht. Das Unternehmen argumentiert, dass der weltgrößte Software-Hersteller seine marktbeherrschende Stellung bei Software wie Windows Server nutzt, um Kunden an die Microsoft-Cloud-Plattform Azure zu binden.

Microsoft verzeichnete zuletzt ein starkes Wachstum bei seinen Cloud-Angeboten, während Googles Cloud-Sparte die Erwartungen von Analysten verfehlte. Für den Google-Konzern Alphabet ist es die erste Beschwerde bei der EU-Kommission. Das wettbewerbswidrige Verhalten von Microsoft erfolgt der Google-Beschwerde zufolge durch restriktive Lizenzbedingungen und diskriminierende Preise. Sie machten es für die Kunden teurer und komplexer, Windows Server in Cloud-Umgebungen zu nutzen, die nicht von Microsoft stammen, etwa Google Cloud oder AWS von Amazon. Anstatt fairen Wettbewerb zuzulassen, nutze Microsoft seine Marktmacht bei Windows Server, um Kunden zu bestrafen, die sich für konkurrierende Cloud-Anbieter entscheiden, heißt es in der Beschwerde.

Im November 2022 hatten bereits europäische Technologie-Unternehmen, die in der Gruppe "Cloud Infrastructure Services Providers in Europe" (CISPE) organisiert sind, eine ähnlich gelagerte Beschwerde gegen den Softwaregiganten eingereicht. Microsoft schade "dem europäischen Cloud-Ökosystem irreparabel und beraube europäische Kunden der Wahlfreiheit bei ihren Cloud-Bereitstellungen", indem es die Kosten für den Betrieb von Microsoft-Software auf konkurrierenden Cloud-Diensten in die Höhe treibe, hieß es zuerst.

Im Juli 2024 zog die CISPE ihre Beschwerde allerdings zurück, nachdem man sich mit Microsoft auf Zugeständnisse geeinigt hatte. Der erzielte Vergleich schloss jedoch große Konkurrenten aus, darunter Amazon und Google. Microsoft erklärte nun, man habe die Bedenken, die von den europäischen Cloud-Anbietern geäußert wurden, einvernehmlich beigelegt.

Medienberichten zufolge hatte Google versucht, die Kartellrechtsvereinbarung mit Microsoft zu Fall zu bringen, indem es der CISPE-Gruppe alternative Deals in Höhe von 500 Millionen US-Dollar angeboten hatte. Diese Offerte sei aber abgelehnt worden. "Da es Google nicht gelungen ist, europäische Unternehmen zu überzeugen, gehen wir davon aus, dass es Google auch nicht gelingen wird, die Europäische Kommission zu überzeugen", sagte ein Microsoft-Sprecher.

Google führt jetzt bei seiner eigenen Beschwerde gegen Microsoft nicht nur wirtschaftliche Argumente ins Feld, sondern warnt auch vor negativen Konsequenzen der Vormachtstellung von Microsoft für die Sicherheit von Cloud-Diensten. Der Softwarekonzern schränke Sicherheitsaktualisierungen und andere wichtige Upgrades für Windows-Server-Instanzen ein, die nicht auf Azure von Microsoft laufen.

Google argumentiert weiterhin, dass die Geschäftspraktiken von Microsoft zu einer gefährlichen Monokultur im Cloud-Geschäft führen würden. Bei dem Konkurrenten gebe es außerdem eine "unzureichende Sicherheitskultur" und "langjährige Probleme in Bezug auf Sicherheit und Zuverlässigkeit". Google erwähnte in diesem Zusammenhang den großen Sicherheitsvorfall beim IT-Dienstleister Crowdstrike und Microsoft, bei dem im Juli 8,5 Millionen Windows-Geräte betroffen waren und Fluggesellschaften, Banken, Krankenhäuser und mehr weltweit lahmgelegt wurden. Eine stärkere Konzentration auf eine Umgebung, in diesem Fall Azure, sei nicht gut, da dies zu häufigeren Cyberangriffen führen werde.

Microsoft (WKN: 870747)

Es dürfte spannend werden, wie der Kampf der beiden Tech-Giganten ausgehen wird. Letztlich bleiben die Perspektiven für die beiden hervorragend positionierten Cash-Maschinen aber weiterhin gut. Die beiden Blue Chips sind nach wie vor attraktiv. Bei Alphabet sollte der Stoppkurs bei 124,00 Euro belassen werden, bei Microsoft bei 310,00 Euro. 

Alphabet (A) (WKN: A14Y6F)

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstand der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Alphabet, Microsoft.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Alphabet, Microsoft.

Mit Material von dpa-AFX

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