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Meta: Marktmacht missbraucht – Historische Strafe der EU

Meta: Marktmacht missbraucht – Historische Strafe der EU
Foto: Lets Design Studio/Shutterstock
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Michael Herrmann 14.11.2024 Michael Herrmann

Die Europäische Kommission hat eine Geldstrafe von fast 798 Millionen Euro gegen die Facebook-Mutter Meta verhängt. Der Vorwurf: Der US-Konzern habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem er seinen Online-Kleinanzeigendienst, Facebook Marketplace, eng mit dem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft habe. 

Dies sei zu Lasten anderer Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten gegangen, die dadurch unfairen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt wurden, erklärte Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Meta habe durch diese Verknüpfung Facebook Marketplace Vorteile verschafft, die die Konkurrenz nicht ausgleichen konnte – ein klarer Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. Die EU-Kommission fordert nun, dass Meta dieses Verhalten einstellt.

Der US-Konzern kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Meta betonte, dass die EU keine Beweise für eine Schädigung von Wettbewerbern oder Verbrauchern vorgelegt habe, und erklärte, man wolle rasch und konstruktiv an einer Lösung arbeiten, die die beanstandeten Punkte berücksichtigt.

Die EU kritisierte vor allem die automatische Verfügbarkeit von Facebook Marketplace für alle Facebook-Nutzer. Diese hätten regelmäßig Zugriff auf den Dienst, ohne dies aktiv zu wollen, was die Wettbewerbsbedingungen verzerrt habe.

Bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die EU-Kommission die Dauer und Schwere des Verstoßes sowie den Umsatz, der mit Facebook Marketplace verbunden ist. Das Verfahren wurde bereits im Juni 2021 eingeleitet, nachdem Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten aufkam. Im Dezember 2022 wurden Meta die vorläufigen Beschwerdepunkte mitgeteilt, und das Unternehmen antwortete im Juni 2023.

Meta (WKN: A1JWVX)

Die Meta-Aktie lässt die Rekordstrafe der EU kalt. Zu Recht, denn noch handelt es sich nicht um eine finale Entscheidung. Es wäre nicht das erste Mal, dass Meta im Laufe eines solchen Verfahrens die Strafe stark oder gar ganz reduzieren könnte. 

DER AKTIONÄR bleibt für die Meta-Aktie weiter positiv gestimmt. Von den Magnificent 7 ist Meta mit einem prognostizierten KGV 20 auf die nächsten vier Quartale am günstigsten bewertet und insgesamt stark aufgestellt.

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