Die Behörde für Internetsicherheit verhängt die gesetzlich mögliche Maximalstrafe gegen Tencent, Baidu und Weibo für die Verbreitung von Fake-News, Pornografie und anderer verbotener Inhalte. Damit endet eine Untersuchung der chinesischen Behörde vom vergangenen August . Die Aktien der drei Unternehmen verlieren im gestrigen Handel deutlich.
Zwar hat die Behörde für Internetsicherheit die Höhe der tatsächlichen Strafe nicht öffentlich mitgeteilt. Nach dem Anfang Mai in Kraft getretenen Internet-Sicherheits-Gesetz sieht der Strafenkatalog eine maximale Geldstrafe in Höhe von 500.000 Yuan (umgerechnet 63.000 Euro), ein Aussetzten des Betriebes oder den Entzug der Unternehmenslizenz vor. Alle sozialen Netzwerke sind noch in Betrieb, folglich dürfte eine Geldstrafe verhängt worden sein.
Dass es die drei größten sozialen Plattformen des Landes trifft, ist nicht verwunderlich. Ein Vorgehen gegen kleinere Plattformen würde sich nicht lohnen, um allen Internet-Firmen klarzumachen, was unter dem neuen Gesetz erlaubt oder verboten ist.
Es bleibt abzuwarten, ob die chinesische Regierung an Tencent, Weibo und Baidu nur ein Exempel statuieren will, oder ob tatsächlich ein heftiger Einschnitt in die Messaging- und Blogging-Plattformen vorgenommen werden soll. Dass die staatlichen Behörden nicht vor einschneidenden Regulierungen absehen, musste Baidu bereits am eigenen Leib erfahren. Es folgten massive Umsatzeinbrüche, von denen sich Baidu erst nach knapp einem Jahr erholen konnte.
Im vorliegende Fall gilt: Eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro ist für die drei Unternehmen leicht zu verkraften. Viel kritischer müssen die Aussagen der chinesischen Behörde betrachtet werden: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Die kleine Geldstrafe könnte damit nur der Beginn von weiteregehenden Regulierungen sein.
Solange die Behörden diesbezüglich nicht handeln, überwiegen jedoch die positiven Argumente für die Aktien von Tencent, Baidu und Weibo. Zum Handelsbeginn in Hong Kong stieg Tencent bereits wieder und konnte einen Großteil der durch die Strafverkündung ausgelösten Kursverluste wiedergutmachen. DER AKTIONÄR empfiehlt die Gewinne laufen zu lassen.