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17.06.2024 Carsten Kaletta

Lufthansa: Neues Ungemach aus Österreich

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Deutsche Lufthansa

Für die Lufthansa läuft es derzeit alles andere als rund. Der MDAX-Konzern hat zuletzt eine heftige Negativ-Einschätzung von JPMorgan kassiert (DER AKTIONÄR berichtete) und auch der Blick auf das Chartbild macht wenig Laune. Noch droht auch noch neues Ungemach aus Österreich. Die Lufthansa-Aktie gibt weiter nach. 

Ein langjähriger Rechtsstreit der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) mit dem Investor Mohamed Bin Issa Al Jaber könnte die österreichische Fluglinie teuer zu stehen kommen, berichteten die "Salzburger Nachrichten" (SN). Demnach soll die AUA nun bereit sein, sich mit Al Jaber zu vergleichen.

Laut der Zeitung wird vermutet, dass die AUA zumindest einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag auf den Tisch legen muss, um die Angelegenheit zu bereinigen. Nicht eingerechnet seien hohe Anwalts- und Verfahrenskosten. Allein das Berufungsverfahren hat demnach 1,345 Millionen Euro gekostet.

Hintergrund: Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2008 zurück: Bevor die österreichische Fluglinie per Notverkauf mit 500 Millionen Euro Mitgift an die deutsche Lufthansa abgegeben wurde, war mit dem saudiarabisch-österreichischen Geschäftsmann Mohamed Bin Issa Al Jaber über einen Einstieg bei der AUA verhandelt worden. Seine Firmengruppe JJW sollte für 150 Millionen Euro 20 Prozent an der AUA erhalten. Allerdings stellte sich heraus, dass die AUA nicht saniert, sondern wirtschaftlich angeschlagen war – und Al Jaber sagte ab. 

Daraufhin verklagte die AUA den Scheich auf Schadenersatz. Dieser hatte damals schon in Österreich weitere Beteiligungsverhandlungen und Gerichtsstreitigkeiten. Er reagierte daraufhin mit einer Gegenklage. Das Handelsgericht Wien hatte im April 2023 geurteilt, dass der Rücktritt Al Jabers vom Beteiligungsvertrag gerechtfertigt war. Demnach habe ein früherer AUA-Vorstand Zahlen bewusst zurückgehalten und Al Jaber in die Irre geführt. Statt – wie prognostiziert – 3,3 Millionen Euro Gewinn sei ein Verlust von mehr als 200 Millionen Euro absehbar gewesen. Laut Handelsgericht hat der Vorstand auch gegen die Ad-hoc-Meldepflichten verstoßen.

Dieses Jahr im Januar hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufung der AUA gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Der Investor kündigte daraufhin hohe Schadenersatzforderungen an. Austrian Airlines hat gegen das Urteil des OLG Wien kein weiteres Rechtsmittel eingelegt. Stattdessen strenge die österreichische Lufthansa-Tochter auf höchster AUA-Ebene und unter Einbindung der Konzern-Mutter Vergleichsverhandlungen an. Dass dies nun angestrebt wird, gilt als Verdienst des neuen AUA-Vorstands und dessen Chefin Annette Mann, merkte die SN an.

Die Lufthansa-Aktie, die am Montag rund 0,6 Prozent verliert, dürfte es vor allem aus technischer Sicht weiter schwer haben. Die nächsten Haltestationen mit Blick gen Süden liegen bei 5,67 Euro bezeihungsweise 5,53 Euro (DER AKTIONÄR berichtete). Für eine Aufhellung würde frühestens die Rückeroberung des GD50 bei 6,59 Euro sorgen. Kurzum: Anleger sollten den Luftfahrt-Titel weiterhin meiden. 

Hinweis: Lufthansa ist auch im DER AKTIONÄR Recovery Index gelistet. Dieser wurde während der Corona-Pandemie aufgelegt und enthält 14 Unternehmen aus den Bereichen Luxusgüter, Luftfahrt und der Veranstaltungsbranche, die nach Corona ein überdurchschnittliches Nachholpotenzial haben. Weitere Infos gibt es hier. 

Deutsche Lufthansa (WKN: 823212)

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