Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage im Zusammenhang mit der Gaspipeline Nord Stream 2 vor Gericht gescheitert. Die Klage sei nach Auffassung des Gerichts nur teilweise zulässig und – soweit zulässig – unbegründet, sagte Klaus Sperlich, der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald, am Dienstagabend.
Die Klage richtete sich gegen das Bergamt Stralsund, das Anfang 2018 den Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt hatte. Die DUH wollte erwirken, dass mögliche Emissionen des Treibhausgases Methan im Zusammenhang mit der Pipeline überprüft werden und verwies vor allem auf mögliche Leckagen beim vorausgehenden Gastransport und der Förderung in Russland.
Laut Gericht ist die Pipeline in der Zuständigkeit der Behörde – im deutschen Hoheitsgebiet – bereits auf Dichtigkeit geprüft worden. Für die russische Infrastruktur sah das Gericht zwar ein Rechtsschutzbedürfnis seitens der DUH. Allerdings sei sie nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens des Bergamts Stralsund. Eine Revision ist nicht zugelassen, berichtet dpa-AFX. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kündigte an, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht prüfen zu wollen.
Nord Stream 2 ist zwar fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb. Eine Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus. Ohne diese ist der Gastransport unzulässig. Die Behörde hat das Verfahren vorerst ausgesetzt. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden.
Hintergrund des Verfahrens ist die EU-Gasrichtlinie, die eine Trennung von Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases vorschreibt. Einziger Anteilseigner der Nord Stream 2 AG ist formal der russische Gaskonzern Gazprom. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug hatte bei der Bundesnetzagentur die Zertifizierung als unabhängige Betreiberin beantragt.
Dadurch hat sich nun eine neue Hürde auf dem Weg zum Gastransport aufgetan. Auch die Aktie von Gazprom macht derzeit eine kleine Pause. DER AKTIONÄR bleibt aber zuversichtlich, die Aussichten bleiben bestens. Auch die Bewertung der Aktie mit einem KGV von 4 und einem KBV von 0,4 ist immer noch enorm günstig. Mutige können daher den jüngsten Kursrücksetzer zum Kauf nutzen. Der Stopp sollte bei 6,50 Euro belassen werden.