Die US-Handelskommission FTC bereitet laut Kreisen ein mögliches Kartellverfahren gegen den Internetkonzern Facebook vor. Noch in diesem Jahr könnte die Behörde demnach ein Verfahren eröffnen, um zu klären, ob das Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Mittwoch und bezog sich dabei auf eine mit der Sache vertraute Person.
Eine endgültige Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen, hieß es weiter. Das Unternehmen äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu. Zuvor hatte bereits das Wall Street Journal über ein entsprechendes Vorhaben der US-Aufsichtsbehörde berichtet.
Die FTC beschäftigt sich bereits seit Juni 2019 mit dem Internetkonzern. Im Kern geht es um die Frage, ob die Übernahmen von Firmen wie Instagram und WhatsApp dazu genutzt wurden, den Wettbewerb im Markt auszuschalten. Konzernchef Mark Zuckerberg wurde bereits im vergangenen Monat von der Behörde befragt. Die Eröffnung eines Verfahrens gegen das Unternehmen erfordert eine Mehrheitsentscheidung des fünfköpfigen Führungsgremiums der US-Handelskommission.
Auch in Deutschland will die Politik die Daumenschrauben bei den US-Technologieunternehmen anziehen. Mit einer Gesetzesnovelle sollen den Kartellbehörden mehr Befugnisse bei der Kontrolle der großen Digitalkonzerne wie Google , Facebook und Amazon gegeben werden.
DER AKTIONÄR empfiehlt Anlegern das Kartellverfahren gegen Facebook gelassen hinzunehmen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Kartellverfahren sehr lange dauern können. Zudem könnte eine mögliche Zerschlagung den Aktionären von Facebook sogar noch in die Hände spielen, da sie im besten Fall statt einer drei Aktien von sehr erfolgreichen Social-Media-Unternehmen erhalten könnten, deren Gesamtbewertung an der Börse höher liegen dürfte, als dies bei der Facebook-Aktie allein aktuell der Fall ist. Das Facebook-Papier bleibt ein Basisinvestment.
(Mit Material von dpa-AFX)
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:
Der Autor Emil Jusifov hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Facebook.