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E.on vor dem Megadeal: Was RWE künftig darf – und was nicht!

E.on vor dem Megadeal: Was RWE künftig darf – und was nicht!
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Maximilian Völkl 18.04.2019 Maximilian Völkl

Der Megadeal zwischen E.on und RWE verändert die deutsche Energiewelt. Nach Abschluss der Innogy-Transaktion werden die Erzrivalen nicht mehr in direktem Wettbewerb stehen. E.on fokussiert sich auf Netze und Dienstleistungen, RWE deckt die gesamte Palette der Stromerzeugung ab. Doch der Deal geht noch weiter, RWE wird zum Großaktionär beim Rivalen.

Noch vor wenigen Jahren war es undenkbar, dass E.on freiwillig ein Aktienpaket an RWE gibt. Doch durch die Energiewende haben sich die Zeiten geändert. Beide DAX-Konzerne suchen ihren Platz in der neuen Energiewelt. 

RWE wird im Zuge des komplizierten Innogy-Deals deshalb auch einen 16,67-Prozent-Anteil an E.on übernehmen. Auf dem aktuellen Kursniveau ist dieses etwa 3,6 Milliarden Euro wert. Das Ganze geht wird per 20-prozentiger Kapitalerhöhung über die Bühne gehen.

Die neue deutsche Energiewelt

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RWE hat keine freie Hand

Im Zuge der neu gewonnenen Zusammenarbeit haben beide Konzerne Regeln für die Beteiligung festgelegt. So wird RWE als reiner Finanzinvestor auftreten und sich nicht in das operative Geschäft einmischen. Dafür darf der Konzern aber ein Aufsichtsratsmitglied bestimmen.

E.on hat sich zudem gerüstet, um nicht ungewollt zum Übernahmeopfer zu werden. So darf RWE den Anteil nicht über die künftigen 16,67 Prozent ausbauen. Außerdem ist untersagt, dass die Beteiligung an einen Wettbewerber von E.on weiterverkauft wird.

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Dabeibleiben

Der komplexe Deal ist bis ins kleinste Detail geregelt. Was RWE mit der Beteiligung plant ist dennoch unklar. Ein Verkauf mit der Zeit über den Markt könnte leicht auf den E.on-Kurs drücken. Es ist aber auch durchaus vorstellbar, dass RWE länger investiert bleibt.

So oder so: Zunächst einmal muss der Deal durchkommen. DER AKTIONÄR ist zuversichtlich und bleibt bei E.on auf der Long-Seite.

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