Der lange Rechtsstreit zwischen einstigen Postbank-Aktionären und der Deutschen Bank dreht noch eine weitere Schleife. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht noch offene Fragen, die jetzt das Kölner Oberlandesgericht (OLG) in einem dritten Anlauf klären muss. Dabei geht es um die nicht unerhebliche Summe von mindestens 700 Millionen Euro für die Deutsche Bank.
Für die Anleger, die zuletzt am OLG unterlegen waren, ist das Anlass zu neuer Hoffnung. Sie werfen der Deutschen Bank vor, ihnen bei der Komplettübernahme der Postbank zu wenig Geld für ihre Aktien gezahlt zu haben. Im Oktober 2010 wurde ein freiwilliges Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie gemacht. Die Kläger meinen, dass die Deutsche Bank faktisch schon früher bei der Postbank das Sagen hatte und bereits zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtangebot hätte unterbreiten müssen.
Damals war der Kurs der Aktie deutlich höher, er betrug 57,25 Euro als die Deutsche Bank den ersten Anteil an der Postbank erwarb. Das BGH-Urteil betrifft zwei Musterverfahren. „Eine wesentliche Anzahl an weiteren Klagen“ ist laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank beim Kölner Landgericht anhängig. Insgesamt geht es demnach um Nachforderungen in Höhe von fast 700 Millionen Euro, plus Zinsen.
Die Erfolgsaussichten der Verfahren der Deutschen Bank in der Causa Postbank lassen sich schwer abschätzen. Für die Deutsche Bank könnten die Nachforderungen, so sie denn kommen, eine saftige Nachzahlung nach sich ziehen. Der jahrelange Rechtsstreit geht damit in die nächste Runde.
Aktionäre lassen sich von der Meldung nicht aus der Ruhe bringen. Die Perspektiven für das kommende Jahr sind aus operativer Sicht gut, die Zinswende hilft.
Mit Material von dpa-AFX.